• Proben in Heek
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Abitur 2023
  • Klettern auf Borkum
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Kardinaltugenden
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Juist 2016

  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Abi 2023 - Mottotag
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Europatag am Dionysianum
  • Sonnenaufgang
  • Englandaustausch - Lake District
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • Inschrift am Frankebau
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • Klassenfahrt nach Juist
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • Englandaustausch - Lake District
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
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UPDATE: Erster Tag bei aufgehobener Schulpflicht

Liebe Eltern,

Frau Schulz-Bennecke und ich sind eben durch alle Klassen der Stufen 5 bis 7 gegangen und haben mit den Kindern gesprochen.

Es sind 95 von 232 Kindern da. In einigen Klassen war 1/3 in anderen 2/3 der Kinder anwesend. Als wir rumgingen, hatten sich alle schon weit im Raum verteilt und so die Abstände vergrößert. Natürlich wird weiter Maske getragen und regelmäßig gelüftet. Alle anderen Kinder und Stufen befinden sich im Distanzlernen.

Die Stimmung war "gut", was vielleicht auch an der Aussicht auf die längsten Weihnachtsferien aller Zeiten lag. Aktuell gehe ich davon aus, dass die Ferien am Samstag, dem 19.12. beginnen und die Schule nach dem Shutdown am Montag, dem 11.01.2021, wieder im Regelunterricht startet.

Ihnen alles Gute

Oliver Meer

 

UPDATE: iServ scheint stabil zu laufen, weder Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer berichteten (auf explizite Nachfrage) von Lastproblemen. Videokonferenzen und Chats laufen problemlos. Auch haben wir angefangen, die ersten iPads aus dem Digitalpakt gemäß der Vorgaben der Stadt an Schüler:innen mit Bedarfen zu verleihen. Wir priorisieren zuerst die Jahrgänge, die verpflichtend im Distanzlernen sind. (mehr)

 

Freiwilligendienst statt GAP-Year

Wir, das Eine Welt Netz NRW e.V. mit Sitz in Münster, gehen davon aus, dass sich im Sommer 2021 die Situation mit Covid-19 weitgehend normalisiert hat und wir wieder spannende Einsatzplätze im Rahmen unseres internationalen Freiwilligendienstes für die Ausreise ab August 2021 anbieten können. Die ersten Länder sind bereits wieder freigegeben und wir konnten nach strenger Prüfung jetzt die ersten Freiwilligen nach Ruanda und Namibia entsenden.

Alle unsere Plätze in Afrika und Lateinamerika werden durch das weltwärts-Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert.

Details zu verschiedenen Aspekten und den Leistungen des Programms finden Sie in dem angehängten Flyer und ausführlicher im Infoblatt. Weitere Informationen gibt es auf unserer Website: https://eine-welt-netz-nrw.de/freiwilligendienste/. Am 14.1.2021 bieten wir um 18:00 eine digitale Infoveranstaltung an, bei der uns Interessierte kennlernen können. Die Einwahldaten werden nach der Anmeldung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!<mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> von uns verschickt.

Wenn im nächsten Jahr in Ihrer Schule wieder Präsenzveranstaltungen wie Messen oder Infotage zur Orientierung der Schulabgänger möglich werden, kommen wir gerne und stellen unsere Angebote vor.

Vielleicht kennen Sie ja Abiturient*innen oder Berufsschüler*innen die bisher noch keine Pläne nach dem Abi oder ihrer Ausbildung haben und zu denen der internationale Freiwilligendienst passen würde?

Der weltwärts-Freiwilligendienst bietet jungen Erwachsenen eine kostengünstige Möglichkeit, ein Jahr lang im außereuropäischen Ausland wertvolle persönliche Erfahrungen zu sammeln, sich beruflich zu orientieren, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben und sich für nachhaltige Entwicklung einzusetzen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie über dieses Angebot informieren und es z.B. an Interessierte weiterleiten würden; gerne auch an die Verteiler, die von den Schüler*innen für ihre Kommunikation genutzt werden. Sie können den folgenden Text zur Weiterleitung an die Schüler verwenden:
Hast du Lust auf einen Perspektivwechsel nach dem Abitur/nach deiner Ausbildung? Möchtest du ein Jahr in einem afrikanischen oder lateinamerikanischen Land verbringen, die Menschen und die Kulturen dort kennenlernen und dich in einer neuen Umgebung engagieren? Das Eine Welt Netz NRW sucht noch Freiwillige für spannende weltwärts-geförderte Einsatzplätze in Afrika und Lateinamerika, Ausreise ab August 2021. Bewirb dich jetzt: https://eine-welt-netz-nrw.de/freiwilligendienste/; * 0251-284669-16

Gerne schicke ich Ihnen zur Werbung an Ihrer Schule auch gedruckte Plakate und Flyer per Post zu. Dann schreiben Sie mir einfach eine kurze Mail.

Die Interessierten sollten möglichst schnell bei uns anrufen oder sich direkt bei uns bewerben. Da wir die Einsatzplätze sukzessive vergeben, ist die Auswahl zur Zeit noch sehr gut.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
Susanne Nieländer
Projektleitung | Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst
Eine Welt Netz NRW e.V. | Achtermannstr. 10-12 | 48143 Münster
Tel: 0251-284669-14 | Fax: 0251-284669-10
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!<mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
https://eine-welt-netz-nrw.de/freiwilligendienste/ 

 

Q2: Nikolausaktion

Die derzeitige Q2 hat heute, wie auch in den vergangenen Jahren, die Nikolausaktion durchgeführt und vorweihnachtliche Stimmung am Dio erzeugt.

Die Schülerinnen und Schüler haben sich thematisch verkleidet und vorbestellte Weihnachtsmänner in ihren Freistunden an jüngere Jahrgangsstufen verteilt.

Der Erlös dieser Aktion kommt in die Abikasse.

 

(Text und Bilder: Katharina Parusel)

30.11.2020 UPDATE: Unterricht unter Coronabedingungen

Liebe Eltern,

anbei die neuen Vorgaben zum Unterricht unter Coronabedingungen.

Insgesamt ändert sich durch die letzten Beschlüsse der Ministerpräsidentenrunde wenig in NRW.

Neu ist die Aussage zu Wanderfahrten: "Alle bis zum 31. März 2021 angesetzten Schulfahrten sind abzusagen; neue Schulfahrten für den genannten Zeitraum dürfen nicht genehmigt werden." Ich hoffe aber, dass nach Ostern wieder Fahrten stattfinden dürfen!

Etwas widersprüchlich ist "Schulveranstaltungen unter Beteiligung von Personen, die weder Schülerinnen und Schüler noch an der Schule pädagogisch oder sonst tätig sind, sind laut CoronaSchVO vorerst bis zum 20. Dezember 2020 untersagt. Es ist damit zu rechnen, dass diese Regelungen unverändert bis zum Beginn der Weihnachtsferien verlängert werden." Damit sind am GY z.B. Tage der Offenen Tür, Info.abende für Eltern der Klasse 4 oder auch Elternsprechtage gemeint. Hier bin ich mir nun nicht sicher, ob bzgl. der etwaigen Verlängerung nicht die Osterferien gemeint sind. Ich hoffe aber, dass bis zum 2. Halbjahr Klarheit herrscht.

Ich wünsche uns allen, dass wir die Zeit bis zu den Weihnachtstagen gesund überstehen und uns alle dann im neuen Jahr wiedersehen.

Schöne Adventstage und bleiben Sie gesund!

Oliver Meer

 

 

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen, 

die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am vergangenen Mittwoch, den 25. November 2020, weitere Beschlüsse zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie gefasst. Wie mit der letzten SchulMail bereits angekündigt, möchte ich Sie heute über diese Beschlüsse, soweit sie Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, kurz informieren. Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir zur Unterstützung Ihrer Arbeit alle geltenden Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten aktualisiert und in einer komprimierten und konsolidierten Fassung erneut und unter Berücksichtigung der Beschlüsse vom vergangenen Mittwoch zusammengestellt haben. Sie finden diese Information ab sofort auf dem Schulportal NRW unter folgendem Link unter Downloads: 

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten 

Dabei weise ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dort hinterlegten Punkten fast ausschließlich um die Aufbereitung bereits bekannter und praktizierter Verfahren und Regelungen handelt. 

Zum Schulbetrieb haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut bekräftigt, dass die Aufrechthaltung eines Präsenzbetriebs an unseren Schulen „höchste Bedeutung“ hat. Die Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Lehrkräfte und sie brauchen deren Ansprache als Lern- und Lebensbegleiter. Die beschlossenen Maßnahmen sind auf dieses Ziel ausgerichtet. Danach bleibt der Präsenzunterricht die erste Wahl. Unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen sind darauf auf der Grundlage bereits bestehender Vorgaben und Unterstützungsmaßnahmen und dank Ihres Engagements vor Ort gut vorbereitet.    

Wir können feststellen, dass in Nordrhein-Westfalen die Mehrzahl der in der letzten Woche am Mittwoch gefassten Beschlüsse bereits umgesetzt ist. Wir haben aufgrund der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) schon seit Wochen eine allgemeine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen und eine eingeschränkte Maskenpflicht in der Primarstufe. Wir haben einen vorgezogenen Beginn der Weihnachtsferien, da die beiden Werktage nach dem 4. Adventssonntag unterrichtsfrei sind (vgl. SchulMail vom 23. November 2020). Und wir haben die Möglichkeit eines entzerrten Unterrichtsbeginns in den Morgenstunden; der verfügbare Korridor wird jetzt um jeweils 30 Minuten erweitert auf die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr. In der Regel eignet sich ein früherer Unterrichtsbeginn für ältere Schülerinnen und Schüler und vor allem im Bereich der Beruflichen Bildung.  

Auch hinsichtlich des sogenannten Wechsel- oder Hybridunterrichts, der im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs aufgeführt ist, ergeben sich für die Schulen in Nordrhein-Westfalen keine unmittelbaren Veränderungen. Wenn das Pandemiegeschehen an einer konkreten Schule dazu führt, dass Präsenzunterricht nicht mehr in ausreichendem Maß erteilt werden kann, richtet die Schulleitung Distanzunterricht ein. Dabei kommen – mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge – vorrangig ältere Schülerinnen und Schüler in Betracht. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Distanzlern-Verordnung. Modelle eines stadt- oder kreisweiten Wechselunterrichts, unabhängig vom Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule, sind damit nicht vereinbar und auch nicht erforderlich. Sie kommen nur schulspezifisch in Betracht.   

Nach dem Beschluss vom vergangenen Mittwoch sollen vermehrt Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen. Über die hierzu erforderlichen Entscheidungs- und Handlungskriterien werde ich Sie nach Abstimmung mit dem dafür zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales schnellstmöglich und gesondert informieren.  

Hoffen wir, dass es mit all unseren Maßnahmen und gemeinsamen Anstrengungen gelingt, die Pandemie nachhaltig einzudämmen und so die Gesundheitsversorgung weiterhin stabil und funktionsfähig zu halten. Uns allen wird dabei, beruflich wie privat, viel abverlangt. Ein wichtiges und ermunterndes Signal ist aktuell die hoffentlich baldige Verfügbarkeit eines Impfstoffes. Die Arbeiten an einer bundesweiten Impfstrategie und entsprechende Vorbereitungen zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen laufen auf Hochtouren. Selbstverständlich werden wir Sie auch darüber rechtzeitig und umfassend informieren.

 

Herzliche Grüße und ganz vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr großes Engagement. 

Ihr

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Q2: Lateingrundkurs besichtigt die vier Kardinaltugenden auf dem neuen Schulhof

Im Laufe ihrer Lateinkarriere am Dionysianum lernen die Schülerinnen und Schüler nach und nach die in der antiken Tradition stehenden Inschriften und figuralen Darstellungen an ihrem Gymnasium kennen.  So beschäftigen sie sich u.a. mit der Eingangsinschrift am Hauptportal, die auf Heraklit zurückgeht, mit den Zitaten berühmter Römer und Kirchenväter wie Vergil, Augustinus und Thomas von Aquin in den Fenstern von Aula und Konferenzraum und den Allegorien in Tierform für Arbeit für das Gemeinwohl, Treue, Fleiß und Klugheit am alten Lateinraum.

In dieser Tradition wurde am vergangenen Freitag der Lateingrundkurs der Q2 unter Leitung von Annemarie Hermann von Referent Christian Husser in die vier Kardinaltugenden Klugheit, Mäßigung, Gerechtigkeit und Tapferkeit eingeführt. Unterrichtlich stellen sie die Verbindung zwischen Senecas stoischer Lehre und den römischen Tugenden her, die Livius in seinem Werk „Ab urbe condita“ insbesondere den römischen Feldherren zuschreibt und ihnen damit eine Überlegenheit über ihren karthagischen Gegner Hannibal attestiert. Nach einem kurzen Rekurs auf die Historie des Begriffs der Kardinaltugenden erinnerte Christian an die Stiftung der Figuren durch den VaD zum Jubiläumsjahr 2009. Der Künstler Guy Charlier gestaltete die Kardinaltugenden in sehr spezieller Form.

Eine abschließende genaue Betrachtung der Skulpturen auf dem neuen Schulhof führte die feinen Unterschiede in der Gestaltung von Gerechtigkeit (iustitia), Mäßigung (modestia), Tapferkeit (fortitudo) und Weisheit (prudentia) vor Augen. Bei vordergründiger Ähnlichkeit trägt jede Figur individuellen Charakter. Dies gelingt durch die jeweils unterschiedliche Kopfhaltung und Gestik. Außerdem konnten die Schüler erkennen, dass im Gegensatz zu den antiken Vorbildern den Tugenden in der Charlierversion jede Weiblichkeit fehlt und bei ihnen auf die Verwendung klassischer Attribute - wie etwa der Waage bei der Gerechtigkeit - verzichtet wird.

(Text: Annemarie Hermann, Fotos: Katharina Parusel)

Stufe 9: Projekt Liebesleben

Das Projekt Liebesleben wurde in den letzten Jahren am Dionysianum, dank der finanziellen Unterstützung des Fördervereins, stets in der 9. Jahrgangsstufe durchgeführt. Dieses Jahr haben die Teamer den Projekttag in der Aula – mit viel Abstand und unter den Auflagen des schulischen Hygienekonzeptes – bereits mit den Klassen 9b und 9c durchgeführt. Die Durchführung in der 9a steht noch aus. 

Der Projekttag jeder Klasse dient der Aufklärung und Prävention, sodass die Schülerinnen und Schüler in einem geschützten Rahmen unterschiedliche Schwerpunktthemen, wie beispielsweise Leben in Beziehungen, Verhütung und Umgang mit Sexualität, auch Homosexualität, behandeln konnten. Bei einigen Arbeitsphasen wurden die Klassen auch nach Geschlecht getrennt, sodass die „Hemmschwelle“ gegenüber dem anderen Geschlecht überwunden werden konnte. Ebenso werden die individuellen Bedürfnisse jeder Klasse bzw. Kleingruppe berücksichtigt. 

Nach der Reflexion des Tages haben die Schülerinnen und Schüler ein positives Fazit gezogen, denn sie fühlten sich bei den Pädagogen gut aufgehoben und ernstgenommen.

Das Projekt Liebesleben ist eine Kooperationsprojekt der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Deutschen Kinderschutzbund in Rheine, der Schwangerschaftskonfliktberatung des Kreises Steinfurt sowie der Einrichtung der Jugendarbeit und Sexualpädagogik, welche Jugendlichen auf ihrem Weg beratend begleiten.

 

(Text: Katharina Parusel, Bild: Marion Maasen)

SV: Adventskalender mal anders

In immer mehr Städten in Deutschland setzt sich eine ganz neue Tradition zur Weihnachtszeit durch: der sogenannt „umgekehrte Adventskalender.“


Auch wir von der SV finden: Schenken mach mindestens genauso viel Freude wie Beschenktwerden!


Wir möchten daher mit der gesamten Schule das Kremer-Haus in Rheine (eine teilstationäre Einrichtung für Wohnungslose und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) mit einem umgekehrten Adventskalender unterstützen.

Die Idee dahinter: statt 24 Tage lang ein Türchen zu öffnen, haben wir über der Adventszeit in jeder Klasse, im Oberstufenraum und auch im Lehrerzimmer einen leeren Karton aufgestellt, in den dann jeden Tag eine Spende für die Wohnungslosen gelegt werden kann.

Gebraucht werden vor allem lang haltbare Lebensmittel, Hygieneartikel und alltägliche Dinge des alltäglichen Bedarfs (z.B. Dosensuppen, Süßigkeiten, Nüsse, Zahnbürsten, Zahnpasta, Duschgel, Shampoo, Handseife, Taschentücher, warme Socken, etc.)

Wir würden uns freuen, wenn ihr alle mit einer kleinen Sachspende diese Aktion unterstützt.


Am 18. Dezember werden die Kartons eingesammelt und die gesammelten Spenden werden wir dann rechtzeitig zu Weihnachten an das Kremer-Haus übergeben.

Eure SV

 

Schweigeminute für Samuel Paty

Wir haben uns heute als Zeichen für die Meinungsfreiheit in Schulen mit folgender Durchsage an der landesweiten Solidaritätsaktion für den ermordeten französischen Lehrer Samuel Paty beteiligt:

"Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte,

heute enden in Frankreich die Allerheiligenferien und deshalb gibt es im ganzen Land eine Schweigeminute für den am letzten Schultag vor den Ferien ermordeten Geschichtslehrer Samuel Paty. Er hatte im Unterricht über Meinungsfreiheit diskutiert und als Beispiel die Mohammed-Karikaturen der Satirezeitschrift Charly Hebdo verwendet. Auf seinem Nachhauseweg wurde er in der Nähe seiner Schule erstochen und enthauptet.

Unsere französische Austauschlehrerin, Madame Suire, hat uns eine Botschaft zur heutigen Schweigeminute geschickt.

Ich lese euch ihren Text nun zunächst auf Deutsch vor und dann hört ihr das französische Original. Anschließend folgt die Schweigeminute, so wie in allen Schulen in Frankreich und auch in NRW.

Steht nun bitte auf.

Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Kollegen, liebe deutsche Freunde

Am 16. Oktober wurde ein Geschichts- und Politiklehrer brutal von einem islamistischen Terroristen ermordet. Er hieß Samuel Paty. Heute ehren wir ihn in den Schulen. Frau Schulz-Bennecke hat mir gesagt, dass ihr euch uns anschließt. Im Namen aller Schüler und im Namen des gesamten Teams des Collège Albert Camus danken wir euch sehr herzlich für diese Geste der Unterstützung. Lasst uns solidarisch bleiben und gemeinsam die Meinungsfreiheit, die eine der fundamentalen Säulen unserer Demokratie ist, verteidigen. Danke.

 

Audio: Chers élèves, chers collègues, chers amis allemands,

le vendredi, 16 octobre, un professeur d’histoire-géographie et d’éducation morale et civique a été sauvagement assassiné par un terroriste islamiste. Il s’appelait Samuel Paty.

Aujourd’hui, nous lui rendons donc hommage dans nos écoles. Mme Schulz-Bennecke m’a dit que vous vous assossiez à nous. Au nom des élèves et de l’équipe éducative du collège Albert Camus je vous remercie chaloureusement pour ce geste de soutien. Continuons d’être solidaire et de soutenir la liberté d’expression qui est un des piliers fondamentaux de la democratie. Merci."

 

EF: Crashkurs NRW abgesagt

Soeben erhielten wir die Nachricht von der Polizei, dass der Crash Kurs NRW, der am 18.11.2020 stattfinden sollte, unter der derzeitigen Situation abgesagt wurde.

Falls in diesem Schuljahr die Veranstaltung doch noch stattfinden kann, werden alle Schülerinnen und Schüler über die Homepage und per SchoolFox informiert.

 

Stefan Bäumker 

(Beauftragter für Verkehrserziehung) 

Alles Gute zum Schulstart nach den Herbstferien!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie geht es nun ab Montag im Dionysianum weiter? Natürlich gelten die Vorgaben der Dienstmail msb2010_0801 - Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien weiter.

Anbei hierzu nochmals einigen wichtige Auszüge und im Anschluss Hinweise, wie die Schule ab Montag, dem 26.10.20, laufen wird:

Distanzunterricht, der nun bewertet wird und dessen Aufgaben verpflichtend bearbeitet werden müssen, kommt nur bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen in Betracht. Ist die Unterrichtsversorgung aus anderen Gründen (z.B. aufgrund jahreszeitenbedingter Erkrankungen) angespannt, ist nicht auf Distanzunterricht, sondern die üblichen Instrumente zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zurückzugreifen. Der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Präsenz hat absoluten Vorrang. Erst wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten, Präsenzunterricht nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt. An diese Voraussetzung sind strenge Maßstäbe zu legen. Es sind alle Optionen zur Realisierung des Vorrangs von Präsenzunterricht zu nutzen. Über die Einrichtung von Distanzunterricht entscheidet die Schulleitung (Ich werde mich hierzu natürlich vom Gesundheitsamt, dem städt. Träger und der oberen Schulaufsicht der Bezirksregierung beraten lassen!).

 

Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronaeinreiseverordnung (vgl. zu der ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201006_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf) regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

 

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz

Das Lüften der Schulräume hat nachweislich großen Einfluss auf die Verminderung der Viruslast und trägt zur maßgeblichen Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos bei. Eine wirksame und regelmäßige Durchlüftung der Räume muss daher sichergestellt sein.

 

Als Richtwert kann gelten: alle 20 Minuten und nach jeder Unterrichtsstunde für mindestens 5 Minuten (Ansonsten sind aufgrund der Jahreszeit die Fenster längere Zeit geschlossen. Im Kleihuesbau muss während des Stoßlüftens der Klassenraum bis zur Installation der Absturzsicherungen von den Schülerinnen und Schülern verlassen werden!). 

Diese und weitere aktualisierte Empfehlungen finden Sie in den gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) sowie der Unfallkasse NRW abgestimmten "Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19". Diese werden regelmäßig nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) aktualisiert. Eine aktualisierte Fassung finden Sie in Kürze unter dem bekannten Link im Bildungsportal https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten.

 

Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen

Die CoronaBetrVO in der seit dem 01. Oktober 2020 geltenden Fassung (vgl. https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_coronabetrvo_ab_01.10.2020.pdf) sieht hierzu vor, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB für alle Personen gilt, die sich im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten.

Dies sind vor allem die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal und Betreuungskräfte sowie Personal des Schulträgers. Eltern sind als Mitglieder der Schulmitwirkungsgremien erfasst. Außerhalb dieser begründeten Anlässe dürfte es in der Regel keine Notwendigkeit für andere Personen (auch nicht für Eltern) geben, das Schulgelände zu betreten.

NEU: Wieder Maskenpflicht im Unterricht! Am 21.10. wurden die Schulen informiert, dass ähnlich zur Maskenpflicht am Sitzplatz nach den Sommerferien nun wieder Maskenpflicht am Sitzplatz bis zum Beginn der Weihnachtsferien gelte!

Darüber hinaus kann die Schulleitung aus medizinischen Gründen von der Pflicht, eine MNB zu tragen, befreien. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen bedarf es für diesen Nachweis grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss. Aus dem Attest muss sich regelmäßig jedenfalls nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20).

Über die zulässige außerschulische Nutzung der Schulgebäude entscheidet weiterhin der jeweilige Schulträger auf Grundlage der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der jeweils geltenden Fassung (https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw#verordnungen).

  

Distanzunterricht - Rechtlicher Rahmen (=> Distanzunterricht wird BEWERTET)

Am 30. September 2020 hat der Ausschuss für Schule und Bildung seine Zustimmung zur Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz (VO Distanzunterricht) erteilt. 

Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.
Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.

 

Ich wünsche uns allen, dass die Schule offen bleibt! Die Angebote in den Kernfächern für "schwächere" Schülerinnen und Schüler, um Lücken aus der Zeit der Schulschließung aufzuarbeiten, bleiben bestehen usf.

Es wird uns alle viel Bemühen kosten:

Wir werden gemäß der Vorgabe alle 20 Minuten und in den großen Pausen stoßlüften, d.h. es wird im Gebäude kalt und zugig sein. Bitte ziehen Sie Ihre Kinder warm an, ermutigen Sie die Kinder auch im Klassenraum ggf. Jacke zu tragen oder sich eine Decke mitzunehmen.

Auch wird es bei festen Sitzplätzen bleiben und am Sitzplatz muss wieder Maske getragen werden (was unsere Schüler schon freiwillig taten und die Schulkonferenz empfahl!)

Sport- und Schwimmunterricht wird im Rahmen der Vorgaben und Gegebenheiten stattfinden. Dies gilt natürlich für den gesamten Fachunterricht, da die Vorgaben der Kernlehrpläne uneingeschränkt gelten.

Jahrgangsübergreifende oder gesellige Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Lehrerausflüge, Mittelstufenchor oder Karnevalsparty) sind weiterhin untersagt. Als Ersatz für den Tag der offenen Tür wird es stadtweit digitale Angebote geben.

Letztlich bitte ich Sie, Ihre Kinder nur gesund zur Schule gehen zu lassen bzw. sie einen Tag zu beobachten, ob Coronaverdacht besteht (mehr).

So es weitere Entwicklungen gibt, werde ich Sie informieren bzw. Sie können mich gerne auch ansprechen, anmailen oder anrufen...

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Oliver Meer

 

P.S.: Kommenden Freitag, am 30.10.20, liegt in der Kooperation der erste Pädagogische Tag. Für die Stufen 5 - Q2 bedeutet dies unterrichtsfrei bzw. in der SII werden Klausuren geschrieben. Am Dionysianum werden sich die Lehrkräfte mit dem Konzept der Leseschule und vor allem mit Absprachen, Konzepten und fachspezifischen Werkzeugen zum Distanzunterricht beschäftigen. Weiterhin nimmt seit Ende September das gesamte Kollegium an digitalen Fortbildungen und Webinars von fobizzzum digitalen (Distanz)Unterricht teil, wofür wir fast die Hälfte unseres jährlichen Fortbildungsbudgets investiert haben.

 

17.10.2020: https://www.land.nrw/corona

 

Abiturientia 2020 schenkt Schulhofbank - spontane Preisverleihung an Jakob Holl

Um allen kommenden Dionysianern und Dionysianerinnen in guter Erinnerung zu bleiben, schenkte die Abiturientia 2020 uns nun diese wunderschöne neue Schulhofbank mit ihrem Abimotto: "Dio de Janeiro". Ein würdiger Platz auf dem neuen Schulhof war schnell gefunden.

Herzlichen Dank für dieses tolle Geschenk!

Unser Oberstufenkorridinator, Michael Havers, nutzte die Gelegenheit, um Post aus Berlin für Jakob Holl zu verteilen. Als Preis für herausragende Leistungen bei der Matheolympiade erhielt er die zwei Briefmarken "ALMA-Oberservatorium" und "Illustris-Simulation" aus der Sonderpostwertzeichenserie 2018 "Astrophysik".

Herzlichen Glückwunsch!

 

Karin Schulz-Bennecke

 

 

Ein herzliches Dankeschön an das Ärtztinnenteam!

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Sabine Groß und Wiebke Niss-Engel für ihren unermüdlichen Einsatz am Dionysianum.

Bis zu den Herbstferien durften sich die Lehrkräfte und Beschäftigten der Schulen alle zwei Wochen freiwillig auf Covid-19 testen lassen. Wir bedanken uns dafür, dass Sie diese Tests an unterschiedlichen Terminen direkt auf dem Schulgelände durchgeführt haben. Unser Ärztinnenteam reiste dazu an bis zu drei Terminen je Woche extra an und führte die Tests dann schnell und unkompliziert bei uns auf dem Schulhof oder in einem Klassenraum durch.

Wir sind froh, dass wir so einen Überblick über das Infektionsgeschehen am Dio bekommen haben und nun schon etwas beruhigter sind, da nur bei der ersten Testung positive Fälle auftauchten und diese keine weiteren Personen angesteckt hatten.

Bleiben Sie gesund!

Karin Schulz-Bennecke

Reisen + Risikiogebiete + Quarantäne: Reisen von Schülerinnen und Schülern

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler (s.u.), Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben.

Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden.

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.

Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Es wird unbedingt empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 möglicherweise Änderungen ergeben.

Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus .

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. 

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

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Wandertage der Sekundarstufe I

Während die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II heute einen Klausurtag hatten, haben die 15 Klassen der Sekundarstufe I ihren ersten Wandertag in diesem Schuljahr erlebt.

Die Klassen der Jahrgangsstufe 5 haben eine Stadtrallye in Rheine gemacht.

 

5a

5b

5c

Die Klassen 6a und 6c waren mit dem Fahrrad in der Umgebung unterwegs.

6a

6c am Haddorfer See

 

Die Klasse 6b hat ihr eigenes Papier hergestellt und individuell verziert, die Geschichte des Papiers kennen gelernt und ist kalligraphisch und künstlerisch tätig geworden. Außerdem wurde der Buchdruck thematisiert.

Die Klasse konnte aufgrund der Hygiene-Schutzvorschriften nicht das Angebot zum Papier schöpfen im Falkenhof nutzen. Paula Winter vom Falkenhof hat daher den Weg zum Dio aufgenommen und der Klasse vorab alles gezeigt und freundlicherweise alle Materialen zur Verfügung gestellt. Den Kontakt hat uns unsere ehemalige Kollegin Hannelen Stoffers hergestellt, die uns sowohl bei der Vorbereitung als auch am Wandertag tatkräftig unterstützt hat. Die Klasse 6b dankt beiden Damen ganz herzlich.

 

Spielerisch im Wald war die Klasse 7a unterwegs, die 7b hat eine Dorfrallye in Salzbergen unternommen und die 7c hat Brettspiele in der Aula gespielt.

 

7a

7a

7b

7c

Den Weg nach Münster hat die Klasse 8a auf sich genommen, um dort Tretboot auf dem Aasee zu fahren.

8a

Die Klasse 8b war auch auf dem Wasser unterwegs, allerdings im Kanu.

8b

Gemeinsame Kinoatmosphäre hat die Klasse 8c genossen.

 

Einen großen Spaziergang zum Kloster Bentlage hat die Klasse 9a unternommen, die anschließend an der Saline gepicknickt hat. Zudem wurden gemeinsame Spiele gespielt.

9a

Die 9b war ebenfalls in Münster und hat dort an einer historischen Stadtführung teilgenommen.

In der Dio-Sporthalle hat die 9c klasseninterne olympischen Spiele ausgetragen: Team Guatemala gewann und wurde mit Preisen belohnt.

9c

 

(Text: Katharina Parusel (mit Marion Maasen und Kirstin Drobietz für die 6b), Bilder: Kollegium)

SaM-Urkundenverleihung / 25 Jahre SaM-Ausbildung in Rheine

Am Mittwochabend fand in der Stadthalle in Rheine die Urkundenverleihung für die SaMs („Schüler als Multiplikatoren“) statt, die ihre 2-jährige Ausbildung in den Themenbereichen „Gewalt und Mobbing“, „Sucht und Drogen“ und „Sexualität“ nun abgeschlossen haben. Vom Gymnasium Dionysianum waren Melina Carmichael, Anna Killmann, Laura Strüwing und Julia Lechte dabei. Neben den SaMs der anderen weiterführenden Schulen in Rheine, den Vertretern des Jugendamtes, der Drogenberatungsstelle, des Kinderschutzbundes und des Jugendzentrums Jakobi, war auch der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Rheine Udo Bonk anwesend.

In einem kreativen,  kurzweiligen und informativen Programm wurden die einzelnen Stationen der Ausbildung, beginnend mit dem Casting beim Jugendamt der Stadt Rheine, vorgestellt. In einer PowerPoint-Präsentation zeigten die SaMs Ausschnitte aus Interviews, die sie während der gemeinsamen Berlinfahrt im Oktober 2019 mit Passanten zu den Themen „Sexuelle Vielfalt“ und „Mobbing“ geführt haben. Die einhellige Meinung der SaMs war, dass das „mega viel Spaß gemacht hat“. In kurzen Sketchen zeigten sie, dass ihr Wissen und ihr Engagement  in Alltagssituationen gefragt ist, in denen  es z.B. zu Mobbing, Gruppenzwang beim Alkoholkonsum oder sexueller Belästigung kommt. Bonk sprach von einer „faszinierenden Ausbildung“, die das psychische und physische Wohl zum Ziel hat. Seit genau 25 Jahren gibt es die SaM-Ausbildung in Rheine, 555 Schülerinnen und Schüler haben seitdem diese Ausbildung durchlaufen und das könnte, so Bonk, „Rheine ein bisschen verändert haben“.

 

 

Text und Bilder: Frau Pengemann

Gymnasium Dionysianum Rheine
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48431 Rheine

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