Erkältungssymptome oder Corona?
Eine erste Krankmeldung ist nun über SchoolFOX an Sekretariat Dionysianum (Sie finden es bei Abwesenheit unter Lehrkräfte) möglich. Das Sekretariat informiert die jeweiligen Klassenleitungen und die Fachlehrkräfte.
Bei Wiederkehr nach Genesung muss aber eine schriftliche Entschuldigung für die "Klassenakte" der Schülerin oder dem Schüler mitgegeben werden. Diese kann nicht über SchoolFOX erfolgen. Auch ist eine Krankmeldung an Kooperationsschulen oder im Abitur per SchoolFOX nicht möglich.
Anträge auf Beurlaubung bis zu einen Tag sind an die Klassenleitung (außer es ist ein Tag in Verbindung mit Ferien) zu richten. Alle Anträge auf Beurlaubung ab zwei Tagen oder in Verbindung mit Ferien dürfen nur durch die Schulleitung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) entschieden werden.
Hinweis
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Hinweise zum Ablauf des Entschuldigungsverfahrens finden Sie am Seitenende.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist.
Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Meer