• Klettern auf Borkum
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Juist 2016

  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Abi 2023 - Mottotag
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Abitur 2023
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Kardinaltugenden
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Sonnenaufgang
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Englandaustausch - Lake District
  • Proben in Heek
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Europatag am Dionysianum
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Klassenfahrt nach Juist
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • Schülerorchester in St. Peter
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • Inschrift am Frankebau
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)

News Schuljahr 2021-2022

MINT: Super Ergebnisse beim Informatik-Biber Wettbewerb

Richtig starke Ergebnisse räumten die Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium Dionysianum beim Informatik-Biber Wettbewerb ab, der vor den Weihnachtsferien bundesweit mit rund 429.000 Teilnehmenden durchgeführt wurde. In den vergangenen Tagen wurden die Sachpreise und Urkunden an alle teilnehmenden Schulen geschickt und so zeigte sich, dass das Dionysianum wirklich stolz auf seinen Informatik-Nachwuchs sein kann: Acht erste Preise, acht zweite Preise, 123 dritte Ränge und 126 Anerkennungen sprechen eine deutliche Sprache bei rund 360 Teilnahmen.

Erste Preise gab es durch Anna Zhemchugova (05A), Moritz Hermes (06A), Mariana Üffing (06A), Carlotta Wennemer (06A), Maresa Bültel (08B), Gabriel Laumann (08C), Elias Pleie (08C) und Jette König (EF).

Zweite Preise holten Dana Barkmann (06B), Franz Bögge (05B), Henry Drobietz (08C), Helen Karlisch (07C), Elaine Lauel (08C), Hugo Tegeder (08A), Simon Kamphues (Q2) und als Koop-Schüler vom Emsland Gymnasium Simon Wegmann (Q2).

Die spielerisch aufbereiteten Fragen sollen dabei das Interesse der Schülerinnen und Schüler für Informatik wecken: Welchen Weg muss die auf dem Bild dargestellte Schildkröte gehen, um ihren kompletten Garten abzugrasen, wenn sie jedes Feld nur einmal betreten darf? Welche Wassersperren muss der Müller schließen, damit er in Ruhe Räder in seine Wassermühlen einbauen kann? Der Informatik-Biber stellte die Teilnehmenden auch in diesem Jahr wieder vor knifflige Fragestellungen

Neben dem Jugendwettbewerb Informatik ist der Biber-Wettbewerb seit Jahren fester Bestandteil des Informatikangebots am Dionysianum. Bereits seit Jahren verzeichnet der Informatik-Biber stetig zunehmende Teilnehmendenzahlen. Während bedingt durch die Pandemie im vergangenen Jahr ein minimaler Rückgang zu Buche stand, konnte beim diesjährigen Wettbewerb ein neuer Höchstwert erzielt werden. Gegenüber dem Vorjahr verzeichnete der Wettbewerb eine Steigerung um mehr als 47.000 Teilnehmer:innen bzw. um mehr als 12 Prozent.

Stadt versendet keine Isolier- und Quarantäneverfügungen mehr

Rheine. Mit sofortiger Wirkung stellt die Stadt Rheine den Versand von Isolier- und Quarantäneverfügungen ein. Die Pflicht zur Isolierung bzw. Quarantäne ergibt sich nach der aktuellen Rechtslage bereits unmittelbar aus den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW.

„Ein gesonderter Bescheid ist deshalb nicht mehr notwendig“, so Bürgermeister Peter Lüttmann. „Es ist ohnehin an der Zeit, mehr und mehr auf die Eigenverantwortung zu setzen. Die Meisten wissen, was zu tun ist und verhalten sich entsprechend“, so Lüttmann weiter. 

Für infizierte Personen (Isolierung) und deren Haushaltsangehörige (Quarantäne) gilt demnach: 

  • Isolierung: Ist das Ergebnis eines PCR-Tests oder Schnelltestes positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Isolierung zu begeben. Es ergeht keine zusätzliche Ordnungsverfügung der Stadt Rheine mehr, die bislang auch beim Arbeitgeber vorgelegt werden konnte. Für das geltend machen von Verdienstausfall (nach § 56 Infektionsschutzgesetz) reicht der Testnachweis aus. 
  • Quarantäne: Personen, die mit einer positiv getesteten Person in häuslicher Gemeinschaft leben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Haushaltsmitglieds in Quarantäne zu begeben. Auch hier reicht für den Verdienstausfall (§ 56 IfSG) der positive Testnachweis sowie ein Nachweis des (gemeinsamen) Wohnsitzes.
    Es ergeht keine zusätzliche Ordnungsverfügung der Stadt Rheine mehr. 
  • Verdienstausfall: Isolierte (infizierte) Personen können den positiven Testnachweis bei ihrem Arbeitgeber einrichten. In Quarantäne befindlichen Personen (Kontakte) reicht als Nachweis der positive Testnachweis der infizierten Person sowie ein Nachweis des (gemeinsamen) Wohnsitzes. 
  • Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Isolierung oder Quarantäne stellt auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Für Kontaktpersonen, die nicht im selben Haushalt mit einer infizierten Person leben, gilt lediglich eine Empfehlung zu einer Quarantäne von 10 Tagen.

Eine Infektion mit dem Coronavirus kann sich durch jegliche Art von Erkältungssymptomen zeigen. Zu den häufigsten gehören laut Robert Koch-Institut (RKI) Husten, Fieber, Schnupfen und eine Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns. Betroffene berichten außerdem von Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Müdigkeit. Auch Appetitlosigkeit und Übelkeit bis hin zu Durchfall und Erbrechen können Hinweise auf eine Corona-Infektion sein. 

Bei der Omikron-Variante können grundsätzlich dieselben Symptome auftreten wie bei vorherigen Varianten. Das zeigt etwa die sogenannte Zoe-Covid-Studie aus Großbritannien, die auf Daten aus einer App zurückgreift, über die Erkrankte ihre Symptome übermitteln. Allerdings traten die klassischen Covid-Symptome Fieber, Husten und der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn bei Omikron etwas seltener auf. Auch die Auswertung eines größeren Omikron-Ausbruchs auf einer Weihnachtsfeier in Oslo bestätigt, dass Geschmacks- und Geruchsverlust seltener vorkamen (Eurosurveillance: Brandal et al., 2021). 

Quarantäne und Isolation enden ohne Testung automatisch nach zehn Tagen

Kreis Steinfurt. Die Stabsstelle Corona des Kreises Steinfurt setzt ab Donnerstag, 13. Januar, den in der vergangenen Woche getroffenen Bund-Länder-Beschluss zur Änderung der Isolations- und Quarantäneregelungen um. Alle der im Folgenden beschriebenen Regelungen gelten dabei unabhängig von der jeweils vorliegenden Variante des Coronavirus – also auch unabhängig davon, ob es sich um eine Infektion mit der Omikron-Variante handelt oder nicht.

Isolation für Infizierte:
Mit dem Coronavirus infizierte Personen müssen sich weiterhin unmittelbar nach Erhalt des positiven PCR-Testergebnisses in Isolation begeben. Die Stabsstelle Corona kontaktiert die Betroffenen und informiert sie über die Isolationspflicht. Zusätzlich wird die infizierte Person um die eigenverantwortliche Information aller engen Kontaktpersonen gebeten. Eine Entlassung aus der Isolation ist bei Symptomfreiheit frühestens nach Vorlage eines an Tag sieben durchgeführten negativen PCR- oder Schnelltestes bei der Stabsstelle Corona möglich. Für KRITIS-Personal (Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) sind ein negatives PCR-Testergebnis sowie eine mindestens 48 Stunden andauernde Symptomfreiheit Voraussetzung für eine Freitestung an Tag sieben der Isolation. Ein Schnelltest reicht für diesen Personenkreis nicht aus.

Ohne Testung endet die Isolation sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für KRITIS-Personal automatisch mit dem Ablauf des zehnten Tages nach Erhalt des positiven Testergebnisses. In diesem Fall erfolgt keine abschließende Kontaktaufnahme durch die Stabsstelle Corona.

Quarantäne für Kontaktpersonen:
Enge Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Personen müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie bereits ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen, die doppelt geimpft, geimpft und genesen oder genesen sind und deren letzte Impfung und/oder deren Erkrankung dabei weniger als drei Monate zurückliegt.

Alle weiteren engen Kontaktpersonen müssen sich in Quarantäne begeben. Für die Ausstellung einer entsprechenden Ordnungsverfügung müssen die Betroffenen eigenständig telefonisch Kontakt mit der Stabsstelle Corona aufnehmen (Tel.: 02551 69 7100, montags bis freitags: 8 bis 18 Uhr, samstags und sonntags: 10 bis 15 Uhr). Eine Entlassung aus der Quarantäne ist auch hier bei Symptomfreiheit frühestens nach Vorlage eines an Tag sieben der Quarantäne durchgeführten negativen PCR- oder Schnelltestes bei der Stabsstelle Corona möglich. Im Fall von Kontaktpersonen gilt dies sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für KRITIS-Personal. Kinder und Jugendliche, die in die Kita oder zur Schule gehen, können von dieser Freitestungsmöglichkeit bereits nach fünf Tagen Gebrauch machen.

Ohne Testung endet die Quarantäne sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für KRITIS-Personal automatisch mit dem Ablauf des zehnten Tages nach dem Kontakt zur infizierten Person. In diesem Fall erfolgt keine abschließende Kontaktaufnahme durch die Stabsstelle Corona.

Altfälle:
Symptomfreie Personen, die vor Donnerstag, 13. Januar, eine Isolations- oder Quarantäneverfügung erhalten haben und deren Isolation oder Quarantäne am morgigen Tag bereits länger als zehn Tage andauert, werden automatisch aus der Isolation oder Quarantäne entlassen und darüber von ihrer örtlichen Ordnungsbehörde informiert.

Symptomfreie Personen, die vor Donnerstag, 13. Januar, eine Isolations- oder Quarantäneverfügung erhalten haben und deren Isolation oder Quarantäne am morgigen Tag bereits länger als sieben Tage andauert, haben die Möglichkeit, sich mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test aus der Quarantäne freizutesten.

"Das Impfen bleibt der zentrale Weg aus der Pandemie. Eine Auffrischungsimpfung schützt auch bei Omikron sehr gut vor schweren Verläufen und reduziert das Risiko, aufgrund einer Coronainfektion im Krankenhaus behandelt werden zu müssen, deutlich. Ich kann die Bürgerinnen und Bürger daher nur erneut dazu aufrufen, sich impfen zu lassen und die freien Termine in unserem Impfzentrum am Flughafen Münster/Osnabrück wahrzunehmen", erklärt Dr. Karlheinz Fuchs, Leiter der Stabsstelle Corona.

(Pressemitteilung des Kreis ST vom 13.01.2022)

 

MINT: Preisträger der Mathematik-Olympiade 2021/2022 (Regionalrunde Kreis Steinfurt)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Auswertung der Mathematik-Olympiade (Kreisrunde 2021/22) ist abgeschlossen. Insgesamt haben 18 Schulen unseres Kreises mit insgesamt 437 Schülerinnen und Schülern teilgenommen, darunter auch 102 Dionysianer:innen.     

 Hier sind unsere 27 Preisträger. Herzlichen Glückwunsch!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nadine van Alen, Stefanie Frost, Manfred Remke

Bibliothek: Wettbewerbsbeiträge „Unsere Schule – eine Welt“

In den letzten Tagen des Jahres 2021 haben uns einige Beiträge zum Wettbewerb „Unsere Schule – eine Welt“ erreicht, die wir in den Fenstern der Bibliothek ausgehangen haben.

 

Alle Beiträge werden mit einem „süßen“ Preis honoriert:

  1. Platz: Italien

          von Amelie Lücke, Franka Lammers und Mats Sojka (5b)

  1. Platz: Indonesien

           von Nora Welling und Johanna Runde (5c)

alle weiteren Beiträge sind auf dem 3. Platz.

 

Kommt vorbei und holt euch euren Preis ab!

 

Vielen Dank für eure eindrucksvollen Beiträge!!

Euer Bibliotheksteam

 

(Text und Bild: Katharina Parusel)

Bibliothek: Wettbewerbsbeitrag Wir brauchen ein „Swein“

Carlotta Diephaus (6b) und Laura Strippoli (6b) sind dem Aufruf des Wettbewerbs „Wir brauchen ein Swein“ gefolgt und haben für die Schülerbibliothek einen „DS“ und einen „WS“ genäht. Die beiden Kuscheltiere, angelehnt an J.K. Rowlings Roman „Jacks wundersame Reise mit dem Weihnachtsschwein“, sind unterwegs in einem Schlitten und können in der Bibliothek bestaunt werden.

 

Weitere Beiträge können noch bis zum 31.01.2022 in der Bibliothek abgegeben werden.

 

Wir freuen uns auf eure Beiträge!

 

Euer Bibliotheksteam

 

(Text und Bild: Katharina Parusel)

Dienstmail: Schulstart am 10.01.2022 - Erweiterung der Testpflicht

Liebe Schulgemeinde,

anbei die neuste Dienstmail.

Wichtig: Für die Schülerinnen und Schüler sind die Testbestimmungen verschärft worden. Es sind weiterhin drei Testungen je Woche nun von ALLEN, also auch den immunisierten oder genesenen SchülerInnen durchzuführen bzw. Bürgertestungen vorzulegen.

Ansonsten steht wenig in der Mail. In anderen Bundesländern werden aber wieder die Kohortenregelung eingeführt und Singen oder Blasinstrumente verboten bzw. Sportwettkämpfe untersagt. Ob es Ähnliches hier geben wird, ist mir noch nicht bekannt: Seien Sie bitte einfach bei allen Aktivitäten achtsam, halten die Lüftungszeiten ein, aktivieren die Luftfilter, achten auf die med. Maskenpflicht usf.

Bleiben Sie gesund!
Oliver Meer


Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

für das neue Jahr 2022 wünsche ich Ihnen alles Gute, viel Glück und Zufriedenheit und insbesondere, dass Sie gesund bleiben. Ich hoffe, Sie konnten im Kreise Ihrer Familien und Freundinnen und Freunde ein ruhiges Weihnachtsfest und möglichst angenehme Tage rund um den Jahreswechsel verbringen.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche möchte ich Ihnen auf diesem Weg und als Ergänzung zur letzten SchulMail aus dem vergangenen Jahr wenige weitere Hinweise und insbesondere eine neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben.

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben in ihrem Beschluss vom 5. Januar 2022 noch einmal bekräftigt, dass Präsenzunterricht auch in Zeiten des Aufkommens der Omikron-Variante höchste Priorität hat, damit Bildungschancen sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verhindert werden können. Die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie die hohen Impfquoten unter den an Schulen Beschäftigten zeugen nach Auffassung aller Kultusministerinnen und Kultusminister von einem außerordentlichen Verantwortungsbewusstsein der schulischen Akteurinnen und Akteure.

Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe noch stärker ausgebaut werden. Die Aufforderung, diese Angebote oder auch Angebote zur Booster-Impfung wahrzunehmen, wird von Frau Ministerin Gebauer weiterhin nachdrücklich unterstützt. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern.


Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022

Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.


Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe werden (ebenfalls am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:
* an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich,
* an Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe:
Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen.

Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung und Entlastung für Sie als Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. An dieser Stelle danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Verfahrens.


Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren

Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und

(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz

Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen.
Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler - mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) - nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

An dem PCR-Pooltestverfahren („Lolli-Test") nehmen nur Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der Schulen mit Primarstufe teil. Lehrkräfte und andere Beschäftigte der Schule sind von diesem Testverfahren ausgeschlossen.


Testungen von Beschäftigten

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.


Qualität und Quantität der Antigen-Selbsttests

Bei allen zum Einsatz kommenden Antigen-Selbsttests handelt es sich um qualitativ hochwertige Produkte, die auf alle bekannten Virusvarianten einschließlich der Omikron-Variante reagieren. Die Tests sind CE-zertifiziert und haben dementsprechend erfolgreich ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.

Auch quantitativ stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausreichend Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Die vertraglichen Vereinbarungen des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Lieferanten erlauben es den Schulen, je nach dem individuellen wöchentlichen Bedarf die notwendigen Tests zu bestellen. Eine ausreichende Versorgung mit Antigen-Selbsttests der Schulen ist damit langfristig gesichert.

Die hier nochmals beschriebenen Regelungen und ergänzenden Maßnahmen sind weitere und wichtige Beiträge, um allen am Schulleben Beteiligten auch im neuen Jahr einen sicheren Schulstart im Präsenzbetrieb zu ermöglichen.

Mir ist bewusst, dass es in den kommenden Wochen bei der Umsetzung der hier beschriebenen Regelungen und Maßnahmen und insgesamt bei der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts weiterhin und ganz wesentlich auf Ihr besonderes Engagement ankommen wird. Für dieses Engagement, das Sie schon während der gesamten Pandemie verlässlich gezeigt haben, danke ich Ihnen sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

23.12.2021 Weihnachtliche Momente und große Pizzaaktion!

Weihnachten ist erreicht! Nikolausmützen und Weihnachtspullover bestimmen die Klassenräume, Schmuck hängt an den Fenstern und Wänden. Es ist sehr festlich.

LED-Kerzen flackern und überall geschieht etwas.

Auch wenn freies Singen nicht möglich ist, so herrscht doch überall eine besinnliche Stimmung! Gedichte werden vor Kaminfeuern vorgetragen und Waffelduft durchzieht die Räume.

Auf dem Schulhof lädt als Überraschung der große Pizzawagen ein, draußen zu verweilen und etwas zu essen.

Mit dieser schönen Aktion bedankt sich die Schulpflegschaft bei den Schülerinnen und Schülern, bei allen Lehrkräften und dem Dio-Team dafür, dass alle trotz der widrigen Umstände zusammen das Jahr schön und erfolgreich abgeschlossen haben. Neben Pizza gab es glutenfreien Kuchen und veganes Gebäck!

Vielen DANK, frohe Tage und bleiben Sie gesund!

Oliver Meer

Frankreichprojekt: Post aus Frankreich

31 Briefe aus Frankreich flatterten heute kurz vor Weihnachten bei uns ein!

In ihnen stellen sich die französischen 9.Klässler unserer Austauschschule Collège Albert Camus auf Deutsch mit Fotos, Hobbies und links zu Instagram, Snapchat und co. vor. Begeistert entdeckten unsere 9. Klässler, die am gemeinsamen Frankreichprojekt in den Nordvogesen Ende Januar teilnehmen möchten, dass viele Interessen übereinstimmten: "Ich habe mein perfektes Doppel gefunden!", "Die spielen ja alle Handball!", "Guck mal, der sieht auch sehr nett aus."

Nun können in den Weihnachtsferien schon erste virtuelle Kontakte geknüpft werden. Unsere Briefe sind auch unterwegs und die Franzosen erhalten sie nach ihren Ferien in der ersten Januarwoche.

Jetzt müssen wir noch feste die Daumen drücken, damit die geplante Drittortbegegnung im deutsch-französischen Albert Schweitzer-Zentrum mit einwöchigem Geschichts-, Sprach- und Entdeckungsprogramm, Wanderungen, Straßburgfahrt und Kreativ-Ateliers auch wirklich stattfinden kann und wir die Austauschpartner:innen dort treffen!

Viel Spaß beim Snappen, Mailen, Posten,...

Karin Schulz-Bennecke 

 

 

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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