• Kardinaltugenden
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Abitur 2023
  • Abi 2023 - Mottotag
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Sonnenaufgang
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Klettern auf Borkum
  • Proben in Heek
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Europatag am Dionysianum
  • Juist 2016

  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • Englandaustausch - Lake District
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • Inschrift am Frankebau
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • Schülerorchester in St. Peter
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • Klassenfahrt nach Juist
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 1912: Dionysianum - Große Pause

News Schuljahr 2020-2021

Distanzunterricht ab 11.01. bis 31.01.21

Liebe Eltern,

aktuell (14:43) liegt noch keine Dienstmail (=> Basisinformationen zur PK) vor.

Gemäß der seit 14:00 laufenden Pressekonferenz der Schulministerin Frau Yvonne Gebauer wird am nächsten Montag der Präsenzunterricht nicht wieder aufgenommen, sondern es wechseln ALLE Stufen am 11.01. in das Distanzlernen. Zwar soll für die Stufen 5 und 6 Notbetreuung angeboten werden, doch werde es keinen Unterricht in der Schule geben, da die Lehrkräfte Distanzunterricht erteilen sollen. In der Pressekonferenz wurde gesagt, dass die Betreuung durch das "sonstige" schulische Personal sichergestellt werde, doch damit dürften weder die Sekretärinnen noch der Hausmeister gemeint sein und anderes haben wir nicht. Daher werden wir am Dionysianum Lehrkräfte einsetzen müssen, die damit nicht für Distanzunterricht zur Verfügung stehen.*

Auch werden ab Montag keine Klassenarbeiten in der SI oder Klausuren in der EF mehr stattfinden. Die Zeugnisnote zu den Halbjahreszeugnissen (29.01.21) beruht damit auf den bisher geleisteten schriftlichen Arbeiten und natürlich der sonstigen Mitarbeit, wobei auch die Leistung im Distanzunterricht berücksichtigt werden soll.

In Q1 und Q2 sind die Klausuren (auch Kom.prüfungen), die noch ausstehen, an den geplanten Terminen zu schreiben. Wir werden da natürlich auf Abstand, Lüften und mehrere Räume usf. achten (was natürlich an den Tagen die Zahl der Aufsichten erhöht, womit wieder Lehrkräfte nicht für den Distanzunterricht zur Verfügung stehen).

Sobald ich mehr weiß, werde ich dies Ihnen mitteilen.

Ihr

Oliver Meer

 

P.S.: Die Absturzsicherungen für die Fenster des Kleihuesbaus werden in der 4. KW installiert. Somit kann dann ab dem 2. Halbjahr im Kleihuesbau gelüftet werden, ohne dass die Gruppen den Raum verlassen müssen.

 

*MV 07.01.2021: 10.50 Uhr. Für Schüler der Klassen 1 bis 6 soll es in den Schulen eine Betreuung geben. Diese solle aber nicht von Lehrern geleistet werden, stellte Gebauer klar: „Wir brauchen ja das Lehrpersonal für den Distanzunterricht.“ Eingesetzt werden sollten stattdessen „zum Beispiel sozialpädagogische Fachkräfte, die an den Schulen tätig sind, aber auch Sozialarbeiter oder darüber hinaus dort tätiges Personal“." (https://www.mv-online.de/region/kreis-steinfurt/die-entwicklung-der-corona-lage-315711.html

UPDATE: Distanzunterricht u. Notbetreuung ab 11.01.21

Liebe Eltern,

anbei finden Sie die neueste Dienstmail vom 07.01.21. von 12:31 und Informationen der Stadt Rheine.

Es gibt bzgl. des MSBs wenig Neues zu gestern (mehr).

Ich habe ein paar Punkte "gefettet", auf die ich Sie gesondert hinweisen soll (s.u.).

Dort finden Sie auch den Link zur Anmeldung zur Notbetreuung ab dem 11.01.21 (Bitte informieren sie auch per Mail die Schule, da es manchmal zu einem Zeitversatz kommt!). Die Stadt Rheine teilt dazu folgendes mit:

"Betreuung Klassen 1-6
Für Kinder der Klassen 1-6, die nicht von zu Hause aus am Distanzunterricht teilnehmen können, wird eine Betreuung eingerichtet. Die Betreuung findet in dem sonst an der jeweiligen Schule üblichen Rahmen statt; bei unabweisbarem Bedarf auch für Eltern, die sonst keinen Betreuungsvertrag haben.
Unter www.rheine.de/notbetreuung können Eltern ab sofort eine Betreuung beantragen. Die Antragstellung und Bewilligung wird in Rheine ausschließlich online durchgeführt. Die Bewilligung der Anträge erfolgt ausnahmsweise auch am Samstag, 09.01.21. Eine Antragstellung für Montag, 11.01., muss bis Samstag, 09.01., 10 Uhr, erfolgen, damit für alle Beteiligten noch eine Planung möglich ist.

Personal für die Betreuung der Kinder der Klassen 1-6
Für die Betreuung sieht das Land NRW insbesondere "sonstiges schulisches Personal" vor. "Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden."
Umsetzung für Rheine: Wir bitten die Träger der Betreuung und OGS mit der jeweiligen Schulleitung vor Ort Absprachen vorzunehmen, inwieweit die Betreuung der Kinder auch im Vormittagsbereich unterstützt werden kann. Da von einer nur eingeschränkten Inanspruchnahme des Angebotes auszugehen ist, bitten wir die Träger, das Personal möglichst flexibel einzusetzen. Gleichermaßen bitten wir die Schulen, auch Lehrkräfte einzusetzen, wann immer es in Vereinbarung mit dem Distanzunterricht möglich ist.
Die Stadt Rheine ist derzeit in Gesprächen, weiteres Personal (Integrationshelfer) für die Betreuung zur Verfügung zu stellen. Hierüber erhalten Sie nach Abschluss der Gespräche kurzfristig eine gesonderte Information.
Insgesamt gehen wir davon aus, dass durch die verantwortungsvolle und engagierte Planung aller Beteiligten die notwendige Betreuung sichergestellt werden kann. Vielen Dank dafür im Voraus.

Verpflegung in der Notbetreuung
Mit den Caterern wurde vereinbart, in der Woche vom 11. bis zum 15.01.2020 das Verpflegungsangebot komplett auszusetzen, da eine verlässliche Planung nicht möglich ist. Vereinbart wurde, sich am 12.01.21 auf Initiative der Stadt Rheine noch einmal auszutauschen und die Inanspruchnahme der Notbetreuung zu bewerten und zu entscheiden, ob das Angebot einer Verpflegung "lohnt".

Busverkehr
Die Busse innerhalb der Stadt Rheine fahren ab Montag, 11.01., weiterhin nach dem Ferienfahrplan, Ausnahme: Line 269 (Sonderbus für Südesch u. Konrad) fährt (zunächst bis Mittwoch) ergänzend. Die Schülerinnen und Schüler sind berechtigt, ihre Schülerfahrkarten für die Fahrt in den Stadtbuslinien zu nutzen, um zur Notbetreuung hin und zurück zu gelangen.
Ebenfalls Anfang nächster Woche wird unter Berücksichtigung der Anmeldezahlen für die Notbetreuung an der Südesch- und Konradschule der Einsatz der Linie 269 bis Ende Januar erneut bewertet."

Ich gehe davon aus, dass es noch weiteres z.B. zum Termin der Zeugnisaushändigung geben wird. Ich werde Sie dann informieren.

Der Distanzunterricht wird ab dem 11.01. gemäß des in der SK Ende September vorgestellten und der Bezirksregierung vorgelegten "pädagogischen und planerischen Konzepts" (es gab aus MS keine Beanstandungen) durchgeführt. D.h. dass es Wochenplanarbeit mit festen Kommunikationszeiten (z.B. per Videokonferenz) gemäß der Vorgaben zum Distanzunterricht aus August (mehr) geben wird. Die Vorgaben des Landes sehen ausdrücklich keinen durchgängigen Videounterricht (weitere Hinweise) nach Stundenplan vor, gegen den sowohl technische als auch gerade pädagogische Gründe sprechen (mehr). Distanzunterricht ist in die Notenbildung einzubeziehen und die Teilnahme, Erledigung der Aufgaben ist für die Schüler:innen verpflichtend (zur Verordnung). Die Lehrkräfte haben am päda. Tag, dem 30.10.20, fachspezifische Absprachen zum Distanzlernen getroffen und die Koordinationen stufenspezifische Rahmenvorgaben gemacht. Unterstützt wird dies durch vielfältige Fortbildungen (z.B. bei fobizz) seit September 2020.

technischer Hinweis: Ich gehe davon aus, dass auch iServ wieder "an der Grenze" sein (siehe z.B. iServ) wird und dies zeitversetztes Arbeiten oder Anmelden fordern kann, denn nun sind wirklich alle Schüler:innen in Deutschland zuhause. Spannend zu Grenzen und Möglichkeiten ist folgendes Interview mit einem der leitenden iServ-Mitarbeiter (mehr).

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an mich.

Ihr

Oliver Meer

 

>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen konnten.

Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, möchte ich Ihnen heute nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen für Ihre Arbeit vor Ort geben und dabei mit einigen grundlegenden Anmerkungen zur aktuellen Situation beginnen:

Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten. Die unbestrittene beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen.

Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail über mögliche Szenarien für einen eingeschränkten Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche Informationen zukommen lassen, um eine möglichst frühzeitige Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu ermöglichen. Auf die dort übermittelten Informationen möchte ich an dieser Stelle nochmals hinweisen.

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

.        Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.

.        Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.

.        Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.

.        Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (Anmeldung wie üblich über die Stadt Rheine: www.rheine.de/Notbetreuung). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

.        Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil (Bitte geben Sie Ihren Kindern die entsprechenden Arbeitsmaterialien mit! (Meer)). Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.

.        Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.

.        Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich (also ab dem 11.01. (Meer)) werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden. 

Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Ergänzende Informationen zur Unterstützung der Lehrkräfte

Wie auch in den vergangenen Monaten der Pandemie hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals ergriffen. Hierzu zählt z.B. die Bereitstellung umfangreicher Landesmittel für digitale Endgeräte; Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung entnommen werden. Auf zwei weitere Aspekte möchte ich darüber hinaus an dieser Stelle jedoch nochmals gesondert hinweisen:

.        Unterstützung der Lehrkräfte durch Maskenlieferung:

Wie bereits in der SchulMail vom 21. Dezember 2020 angekündigt, stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte und selbstverständlich auch das weitere Landespersonal an Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit den sogenannten FFP-2-Masken auszustatten. Hierbei sollen die genannten Personen pro Präsenztag mit zwei FFP-2 Masken ausgestattet werden. Die Verteilung wird, wie bereits mitgeteilt, über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die Bezirksregierung tätig.

.        Unterstützung der Lehrkräfte durch Testangebote:

Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. Die Testung soll außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Schulleitungen werden gebeten, das Testangebot in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, eine entsprechende Bescheinigung aus. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den angefügten Anlagen.

Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen.

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


Anlagen:

Anlage Übersicht Unterstützungsmaterialien Distanzunterricht

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

LINK: https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021 

 

Das ganze Dio ist leer! Das ganze Dio? Nein, [...]

[...] nicht das ganze Dio!

Im praktisch bezugsfähigen, neuen und großen Lernstudio des Dionysianums findet die Notbetreuung der Stufen 5 und 6 während der Schulschließung statt. 

Die Kinder können in der Studyhall mit viel Abstand mit den SchuliPads am Distanzlernen ihrer Klassenkameraden teilnehmen, die Zuhause sich über iServ in die Videokonferenzen, Chats und Aufgaben einloggen. Früher war hier die Ebene A212 (mehr) mit dem alten Sprachlabor über der Physik, welche nun auch erneuert ist (s.u.), wobei wir aktuell auf die neuen Schülerexperimente warten.

Das Lernstudio verfügt neben "Stoßlüftung" über eine automatische Lüftungsanlage, das Licht ist dimmbar und zur Entspannung kann über einen direkten Durchgang auch die Schülerbücherei genutzt werden.

In den nächsten Wochen folgen noch die letzten Möbel, danach steht der Raum im Klassenverband der SI, aber vor allem der Oberstufe in Phasen selbstgesteuerten, projekthaften Lernens zur Verfügung. Da auch ein Büro für Mittel- und Erprobungsstufenkoordination und ein Besprechungsraum zu der Ebene gehören und die Tür zur Schülerbücherei "gläsern" ist, sind praktisch beständig Erwachsene auf dieser Ebene.

Dank des neuen wlans rh-campus können alle Schüler:innen dort auch mit BYOD arbeiten, sich zu Projektgruppen treffen und kooperieren.

Sobald der Sofa-Bereich geliefert ist und die letzten Regale stehen, darf eingeweiht werden!

Wir sind sehr gespannt, wie sich die Nutzung der Studyhall entwickelt, sobald die Schulschließung beendet ist.

Bleiben Sie gesund!

Oliver Meer

 

MINT: Physik im Advent - Schülervideos zu einzelnen Experimenten

24 kleine einfache Experimente und physikalische Rätsel: ein Adventskalender der besonderen Art. Vom 1. bis zum 24. Dezember wird jeden Tag ein Experiment zum Nachmachen vorgestellt: https://www.physik-im-advent.de/

Anbei finden Sie einige Videos, die von Schülerinnen und Schülern des Dionysianums gedreht wurden. Gerade Leon Kloster und Matti Hoffknecht waren sehr kreativ!

 

Im Lauf der Zeit folgen hier sicherlich noch mehr Videos.

Schöne Tage

Eurer Physiklehrerinnen und -lehrer

 

11. Januar: Wie geht es an den Schulen weiter?

Liebe Eltern,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben kam der Ausblick (s.u.) auf die Zeit ab Schulbeginn 11. Januar 2021 rein.

Schaut man sich dies an, so wären wir aktuell am Dionysianum in Stufe 1. Falls Stufe 2 mit wochenweisen Wechselmodellen anstünde, so haben wir am Dionysianum und in der Kooperation schon viele gute Vorüberlegungen getroffen. Weiterhin wurde schon im September der organisatorische und pädagogisch-didaktische Plan zum Distanzlernen der Schulkonferenz und der Bezirksregierung durch das Dionysianum vorgelegt. Es gab keine Beanstandungen. Gerade das Spannungsfeld synchrone-asynchrone Elemente und Kommunikationszeiten nebst Wochenplänen wurde mit Blick auf die Schüler:innen und ihr Alter ausgeleuchtet. Auch haben die Fachkonferenzen am Päd.Tag 30.10.20 spezifische Absprachen für die einzelnen Fächer getroffen. Seit Ende September nutzen die Lehrkräfte eine Flatrate von fobizz, um sich zu digitalen Formaten fortzubilden. Die aktuellen, dezentralen Fortbildungen mit fobizz am letzten Päd. Tag und dem 21. und 22.12.20 runden die fachdidaktische Vorbereitung ab.

Der Betrieb der letzten Tage zeigte, dass iServ als Kommunikations- und Videoplattform stabil lief, zwar manchmal einen Neuanmeldung notwendig war, aber es lief. Auf meine explizite Nachfrage bekam ich von fünf Schüler:innen und drei Lehrkräften Rückmeldungen, dass es temporäre Probleme gab, es ansonsten gut lief.

Wir werden nun also alle warten müssen, bis zwischen dem 5. und 7. Januar 2021 die Entscheidungen getroffen sind.

Kommen Sie gut nach 2021!

Ihr

Oliver Meer

 

------- Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund des binnen kürzester Zeit wieder sehr deutlich ansteigenden Infektionsgeschehens hat die Landesregierung Ende der vergangenen Woche weitergehende und umfassende Maßnahmen für die Zeit bis zum 10. Januar 2021 auch für den Schulbereich getroffen. Wir sind uns sehr bewusst, dass die kurzfristig übermittelten Entscheidungen für die Schulen erneut eine große organisatorische Herausforderung dargestellt haben. Für diese Kurzfristigkeit bitte ich um Ihr Verständnis und danke Ihnen allen, dass Sie diese unmittelbar vorzunehmenden Veränderungen am Unterrichtsbetrieb trotz der schwierigen Rahmenbedingungen bestmöglich umgesetzt haben.

Wir alle hoffen, dass die Infektionszahlen durch die derzeitigen strengen Maßnahmen in allen Lebensbereichen spürbar reduziert werden können. Ob wir allerdings schon ab dem 11. Januar 2021 wieder landesweit in den Modus eines angepassten Schulbetriebs mit möglichst viel Präsenzunterricht zurückkehren können, muss sich Anfang Januar 2021 im Lichte des dann zu beobachtenden Infektionsgeschehens erweisen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, am 5. Januar 2021 über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Landesregierung wird auf der Grundlage dieser Beratungsergebnisse bis zum 7. Januar 2021 entscheiden, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 ausgestaltet werden wird.

Diesen Entscheidungen können wir nicht vorgreifen. Dennoch besteht ein verständliches und berechtigtes Bedürfnis in den Schulen, frühestmöglich grundlegende Handlungsoptionen zu kennen, um sich bestmöglich vorbereiten zu können. Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht:

Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb -
Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die Ihnen bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots -
In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die örtlichen Ordnungsbehörden durch Allgemeinverfügung schulscharf Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, die u.a. zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen. Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen (vgl. dazu die Anlage: Abschlussklassen) bleiben davon ausgenommen. Zudem können weitergehende Pflichten zum Tragen einer Alltagsmaske für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Klassen 3 und 4 während des Unterrichts sowie zu Zeiten des Offenen Ganztags vorgesehen oder der Sportunterricht eingeschränkt werden. Diese Allgemeinverfügungen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten vorgelegt und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales; das Ministerium für Schule und Bildung wird beteiligt.

Stufe 2: Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb -
Der Schulbetrieb wird landesweit eingeschränkt. Ziel ist es dabei, den Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 - wo immer möglich - sicherzustellen. Ab einschließlich Klasse 8 kann Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb mit Ausnahme der Abschlussklassen vorgesehen werden. Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden. Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung.
Zu diesen insgesamt drei Szenarien finden Sie als Anlage eine Grafik, die zentrale Voraussetzungen und Folgen noch einmal kurz und anschaulich darstellt. [...]

Wann immer die Einrichtung von Distanzunterricht in Wechselmodellen erforderlich wird, gelten folgende allgemeine Vorgaben:

  • Der Distanzunterricht unterliegt den bekannten rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung. Die Schulleitung ist für die Ausgestaltung des Distanzunterrichts im Rahmen eines organisatorischen und pädagogisch-didaktischen Plans verantwortlich und zeigt diesen der Schulaufsicht an. Die Schulkonferenz ist über diesen Plan zu informieren.
  • Die Schulen setzen Wechselmodelle nach ihren Konzepten um. Dabei ist zu prüfen, wie der Wechsel der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe organisiert werden soll (A-und-B-Wochen, tageweise Wechsel der jeweils halbierten Lerngruppe etc.). Die Schulkonferenz ist zu informieren.
    In Wechselmodellen sind die Anteile von Präsenz- und Distanzunterricht in etwa gleich groß. Es ist allen betroffenen Schülerinnen und Schülern im gleichen Ausmaß Zugang zu den Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
    In den Phasen des Distanzunterrichts ist die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler möglichst sicherzustellen. Dabei soll die Schule die Eltern auf ihre Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen.
    Die umfangreichen Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht geben wichtige Orientierungen, wie der Unterricht in Präsenz und auf Distanz didaktisch konzipiert werden kann; hier spielen vor allen Dingen Interaktion und Anlage der Lerneinheit eine entscheidende Rolle. (Handreichung allgemeinbildende Schulen: https://xn--broschren-v9a.nrw/fileadmin/Handreichung_zur_lernfoerderlichen_Verknuepfung/pdf/Handreichung-Distanzunterricht.pdf

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Insgesamt ist im Einzelfall zu prüfen, ob für Förderschulen mit ihren in der Regel deutlich kleineren Klassen eine Teilung der Lerngruppe (ab der Jahrgangstufe 8) nicht ohnehin entbehrlich ist.

Ebenfalls als Anlage zu dieser SchulMail ist eine Übersicht über das verfügbare Unterstützungsmaterial zum Distanzunterricht beigefügt.

Weitergehende Hinweise zum Ganztagsbetrieb und "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) finden Sie ebenfalls als Anlage.

Allgemeine Hinweise für den Schulbetrieb nach dem 10. Januar 2021

Ich möchte Ihnen schon an dieser Stelle noch einige wenige allgemeine Hinweise für die Zeit unmittelbar nach den Weihnachtsferien geben:

  • Die Landesregierung stellt die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte und das sonstige Landespersonal an Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit FFP-2-Masken auszustatten. Die Verteilung wird über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die Bezirksregierung tätig.
  • Die Festlegung der beweglichen Feiertage im Frühjahr (sog. Brauchtumstag) durch die Schulen bleibt unberührt.
  • Für die Durchführung der Anmeldungen an den weiterführenden Schulen nach dem 29. Januar 2021 bitte ich die betroffenen Schulen, schon jetzt erste Überlegungen für angepasste Konzepte anzustellen.

[...]

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen zum Unterrichtsgeschehen ab dem 11. Januar 2021 möglich sind, sollen diese gesammelten Informationen und insbesondere die drei beschriebenen Szenarien Sie dabei unterstützen, sich frühzeitig und vorausschauend mit den dann bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigen zu können. Das Ministerium für Schule und Bildung wird unmittelbar nach der Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar 2021 die Ergebnisse schnellstmöglich auswerten und auf Sie zukommen.

Trotz aller Einschränkungen, die insbesondere in den letzten Tagen dieses Jahres gelten und damit ein Jahr voller Herausforderungen durch eine weltweite Pandemie beschließen, möchte ich meine guten Wünsche für die Weihnachtstage und einen hoffentlich geruhsamen Jahreswechsel noch einmal erneuern. Wir alle wünschen uns vermutlich nichts sehnlicher als eine schrittweise Rückkehr in einen "normalen" Schulbetrieb. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<



Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/stufenmodell 

Weihnachtsgrüße und ein kleiner Ausblick

Liebe Eltern,

anbei finden Sie einen offenen Brief unserer Ministerin Yvonne Gebauer zur Weihnacht, der auch kurz auf die Zeit nach den Ferien eingeht (mehr).

Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter des Dionysianums, das ganze Team der erw. Schulleitung und des Sekretariats bedanken sich für die vielen mutmachenden und positiven Rückmeldungen zu unserer Arbeit in den letzten Wochen und wünscht Ihnen alles Gute für die festlichen Tage und den Jahreswechsel.

Die Zusammenarbeit mit Ihnen war wirklich stützend! Dies gilt besonders für die Schulpflegschaft und die Eltern, die z.B. in der Schülerbücherei alles taten, dass diese offenbleiben konnte! 

 

(Schüler:innen der Stufen 5, 6, 7, EF und Q1 und Q2 haben diese Kerzen gestaltet)

Anbei finden Sie als Vordruck/pdf die Karte, die Ihre Kinder gestaltet haben.

Auf 2021! Bleiben Sie alle gesund! Wir werden für Ihre Kinder da sein

Oliver Meer, Karin Schulz-Bennecke 

 

MINT: Mathematik-Olympiade - GRATULATION

Liebe Schüler:innen,

wir gratulieren den 82 Dios herzlichst zu diesen schönen Leistungen!

Toll gemacht!

Eure Mathematiklehrerinnen und -lehrer / Oliver Meer

Notbetreuung 7. + 8. Januar: ANMELDUNG ERFORDERLICH

Liebe Eltern,

sehr geehrte Schulleitungen,

ich beziehe mich auf die untenstehende E-Mail, mit der Sie über das Verfahren für die Notbetreuung für die Klassen 5 und 6 informiert wurden.

Das Online-Formular sowie die Homepage der Stadt Rheine wurden nunmehr um den 7. und 8. Januar erweitert. Web-Adressen, E-Mail-Adressen und die Hotline-Nummer bleiben weiterhin bestehen, wie auch das bekannte Anmeldeprozedere (Shortlink: www.rheine.de/Notbetreuung).
Anmeldeschluss für die Notbetreuung im Januar ist der 04.01.2021.

Weiterhin wird aufgrund der geringen Anmeldezahlen grundsätzlich keine Mittagsverpflegung in der Notbetreuung angeboten (sowohl im Dezember als auch im Januar nicht). Die Schulen, bei denen ein Verpflegungsangebot dennoch realisiert werden kann, erhalten eine separate Information. Die bisher angemeldeten Familien werden seitens der Stadt Rheine auf diesen Umstand hingewiesen.

Ich bitte um Information der Elternschaft und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Ron Erdmann

-----
Von: [...]
Gesendet: Dienstag, 24. November 2020 13:44
An: [...]
Betreff: Notbetreuung am 21. und 22. Dezember 2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen,
sehr geehrte Schulleiter,

seitens des Schulministeriums liegt eine offizielle Weisung hinsichtlich der unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020 vor, die auch den Betreuungsträgern und Caterern zur Verfügung gestellt wurde. Wie bereits angekündigt, möchte ich Sie hiermit über das weitere Vorgehen informieren.

Die Bedarfsabfrage bezüglich der Teilnahme an der Notbetreuung wird in gewohnter Weise wieder über die Stadt Rheine organisiert. Über ein Online-Formular können die Eltern ihre Bedarfe anmelden. Ab dem kommenden Donnerstag steht dieser Service unter dem Shortlink: www.rheine.de/Notbetreuung zur Verfügung.

Im Schreiben des Ministeriums wird auf das berechtigte Interesse von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember verwiesen. Ein Nachweis wird daher nicht angefordert. Das Ministerium führt in der Begründung jedoch aus, dass die Maßnahme der Kontaktreduzierung dienen soll. Ich stelle es Ihnen anheim, die Eltern entsprechend in Ihrem Anschreiben der Schule zu informieren.

Nach Ausfüllen des Formulars wird zeitnah eine Zusage der Notbetreuung generiert, die sowohl an die Eltern, als auch an die Schulen und Betreuungsträger versandt wird.

Die Eltern sollen gebeten werden, die Anträge frühzeitig zu stellen, um Planungssicherheit zu geben. Die Möglichkeit zur online-Anmeldung wird mit Ablauf des 17. Dezember 2020 beendet. Bis dahin kann es noch zu kleineren Verschiebungen der Schülerzahlen kommen.

Für Rückfragen bieten wir wieder die E-Mail-Adresse (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) sowie auch eine Telefonhotline (05971 939 579) an.

Nach Rücksprache mit den Verkehrsgesellschaften, findet der Busverkehr am 21. und 22.Dezember 2020 statt. Auch die Verpflegungsangebote werden von den Caterern, in den Anmeldungen entsprechendem Umfang, vorgehalten. Diesbezüglich erhalten die Caterer noch separate Informationen.

[...]

Christof Helming

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / beBPo eRV: http://www.rheine.de/bebpo