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  • Abi 2023 - Mottotag
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • NRW-Tag am Dionysianum
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  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Englandaustausch - Lake District
  • Abitur 2023
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
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  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Klettern auf Borkum
  • Europatag am Dionysianum
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
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  • 1906: Dionysianum - Frankebau
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  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • Klassenfahrt nach Juist
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • Englandaustausch - Lake District
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • Inschrift am Frankebau
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum

News Schuljahr 2019-2020

UPDATE EF + Q1: KLAUSUREN müssen nachgeholt werden!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

mit der heutigen Dienstmail (06.05.20) zu den temporären Änderungen der Prüfungsordnungen (s.u.) ist nun klar, dass in jedem schriftlich belegten Kurs im Regelfall eine Klausur (oder Facharbeit) durch die Schüler geschrieben sein muss, um eine Zeugnisnote erteilen zu können.

Durch die Schulschließung vor Ostern haben damit bei uns noch 7 Q1-Schienen mit 28 Kursen und über 11 Schienen in der EF mit 40 Kursen Klausuren nachzuholen. 

Durch das ab dem 12.05 laufende Abitur und durch die Hygienevorgaben sind unsere Personal- und Raumressourcen am Limit. Es dürfte schwer werden, weitere Jahrrgänge neben diesen beiden Stufen ins Gebäude zu holen! Sobald ab hoffentlich Donnerstag, dem 07.05, klar ist, wann wir die Schule weiter öffnen, werden wir mit der Q1 (hoffentlich mit A-/B-Gruppen am Montag, dem 11.05.) beginnen und möglichst ab dem 18.05 Klausuren schreiben. Sobald diese Planung steht, kümmern wir uns um die EF mit ihren Bedarfen. Auch wenn es wünschenswert wäre, dass die EF zumindest einmal vor den Klausuren die Fachlehrkraft sieht, so mag dies aufgrund der Zeitnot nicht gelingen.

Wann unter diesen Klausurvorgaben des Landes und den Hygienevorgaben andere Jahrgänge in das Dio zurück dürfen, kann ich leider aktuell nicht sagen, da Abitur, Notbetreuung (Stufe 5+6), nun Q1 und dann EF absoluten Vorrang wegen der Ausbildungsordnung haben. Ich bin nicht sehr optimistisch, dass es mehr als zwei oder vielleicht drei Präsenztage je Stufe bis zu den Ferien, verteilt auf die Wochen, werden. Leider ist es auch so, dass durch die nun erhöhte Präsenz weniger Lehrkräfte für viele Aufsichten in der Schule, das Lehren auf Distanz leiden wird, da man aus einer Klausuraufsicht nicht zeitgleich eine Videokonferenz betreuen kann usf.

Die kommende Planung wird auf der Homepage veröffentlicht und auch über die Kurslehrkräfte weitergegeben.

=> Bitte bereiten Sie sich nun auf die rasch kommenden Klausuren in Q1 und EF vor! In jedem schriftlich belegten Kurs muss eine Arbeit (oder Facharbeit) im Halbjahr geschrieben werden bzw. geschrieben worden sein!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Meer

 

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05.05.20

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

alles ist noch unklar. Es soll Präsenzunterricht kommen, wie der auszugestalten ist, ist noch diffus.

ABER: Am Mittwoch stehen Sonderregelungen für die Oberstufe zur Diskussion im Schulausschuss des Landtags an. Dort sind nun auch Entwürfe unter "Entwurf einer Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW" veröffentlicht: https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/tagesordnungen/WP17/1200/E17-1259.html

Wesentlich ist sicherlich, dass unter §46 APOGoSt gefordert wird, dass EINE Klausur im zweiten Halbjahr in der Regel vorliegen muss!

§ 46 Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minderleistungen

(1) Von dem Grundsatz zur gleichwertigen Bildung der Kursabschlussnote aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gemäß § 13 Absatz 1 kann zugunsten der Schülerin oder des Schülers abgewichen werden.

(2) Abweichend von § 14 Absatz 1 und 2 kann in der Einführungsphase auch in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sowie im ersten Jahr der Qualifikationsphase in den zwei Leistungskursfächern und in den von der Schülerin oder dem Schüler gewählten schriftlichen Grundkursfächern die Anzahl der zu schreibenden Klausuren auf jeweils eine und die Klausurdauer verringert werden, wenn dies aufgrund von Zeiten des Ruhens des Unterrichts organisatorisch erforderlich ist.

(3) Die Schule entscheidet anhand der organisatorischen Möglichkeiten und Umstände im Einzelfall, ob Leistungsnachweise, die Schülerinnen und Schülern aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht haben, nachzuholen sind.

(4) Für Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Einführungsphase und im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, ist auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen. Dann gelten die Kursabschlussnoten im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase auch als Kursabschlussnoten für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase. 

(5) Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Fortschreibung der Kursabschlussnoten (Absatz 4) im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase in einem oder mehreren belegten Leistungs- oder Grundkursen vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht haben, erhalten in analoger Anwendung von § 10 die Möglichkeit zur Nachprüfung in diesen Fächern. Eine Zulassung zur Nachprüfung erfolgt abweichend von § 10 Absatz 1 auch, wenn die Verbesserung einer Minderleistung in mehr als einem Fach erforderlich ist. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem Unterricht des ersten Halbjahres zu entnehmen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich in Fächern, die mit null Punkten abgeschlossen wurden.

ABER: Alle Schüler des EF wechseln in die Q1 im Sommer, außer sie stellen einen Antrag auf Wiederholung, welche nach §45 nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet wird.

§ 47 Einführungsphase, Versetzung in die Qualifikationsphase

(1) Die landeseinheitlich zentral gestellte Klausur gemäß § 14 Absatz 1 entfällt. (Das wäre die Klausur des 2. Quartals gewesen!)

(2) Abweichend von §9 gehen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Einführungsphase besuchen, ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über. Der Erwerb und die Zuerkennung von Abschlüssen am Ende der Einführungsphase richtet sich nach § 40 Absatz 2 und 3.

 

=> D.h. - so der Entwurf so beschlossen wird -, dass nach Anlaufen des Präsenzunterrichts die aufgrund der Schulschließung ab dem 12.03. ausgefallenen Klausuren von EF und Q1 des ersten Quartals nachgeschrieben werden!

Sobald ich mehr weiß, werde ich Sie informieren!

Ihr

Oliver Meer

 

 

Abitur-Zulassung 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q2,

 

das Abitur naht und damit nimmt auch die Abiturzulassung konkrete Formen an.

Die Abiturzulassung erfolgt am Freitag, dem 08.05.2020

 

- ab 8.30 Uhr Treff an der Schule und Einweisung

- 9 Uhr Begrüßung und Erläuterungen

- danach Aushändigung der Abiturzulassungen und Erläuterungen hierzu

- ca. 9.45 Uhr Fototermin von euch gewünscht

- ab ca. 10 Uhr Möglichkeit zur Einzelberatung

 

Mitzubringen ist unbedingt ein Mund-Nasenschutz! Ansonsten ist es organisatorisch nicht anders möglich, als dass ihr am Rand warten müsst und erst am Ende der Veranstaltung eure Zulassung bekommt.

Für die Abiturklausuren ab dem 12.05 werden im Vorfeld die Räume festgelegt. Diese werden ab Donnerstag ausgehängt bzw. teilweise über die Lehrkräfte mitgeteilt. Die Einteilung der Räume ist verbindlich.

An den Tagen der Abiturklausuren tragt ihr bitte einen Mund-Nasenschutz, wenn ihr kommt. Diesen benötigt ihr immer, wenn ihr euch auf den Gängen oder im Klassenraum bewegt, sowie beim Austeilen der Klausuren.

Die mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach werden nun voraussichtlich in der Zeit vom 9.6. bis 15.6. stattfinden. Bitte haltet euch diesen Zeitraum frei.

 

Bis dahin alles Gute und bleibt gesund,

Michael Havers

 

Landtag beschließt Bildungssicherungsgesetz

Düsseldorf, 01.05.2020: Verordnung zur Umsetzung des Bildungssicherungsgesetzes

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit:

Nachdem der Landtag Nordrhein-Westfalen das Bildungssicherungsgesetz beschlossen hat, sorgt das Ministerium für Schule und Bildung mit einer ganzen Reihe von Ausnahmeregelungen dafür, dass die Schullaufbahnen der Kinder und Jugendlichen auch in diesem Schuljahr zu einem geordneten Abschluss geführt werden können. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Im Interesse der Schülerinnen und Schüler setzen wir für das Schuljahr 2019/20 weitreichende Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen um. Wir sichern damit Bildungsverläufe und schaffen Ausgleichsmöglichkeiten. Unseren Schülerinnen und Schülern sollen durch die Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen.“

Die Verordnung sieht im wesentlichen folgende Ausnahmeregelungen vor:

Gesicherte Versetzung: Da das verkürzte Schuljahr verhindert, dass alle sonst notwendigen Leistungsnachweise wie zum Beispiel Klassenarbeiten vollständig erbracht werden, gelten die üblichen Versetzungsvorschriften nicht: Schülerinnen und Schüler gehen am Ende des Schuljahres 2019/20 in die nächsthöhere Klasse über. Diese Regelung gilt für alle Klassen und Jahrgangsstufen, in denen keine Abschlüsse vergeben werden. Eine mit dem Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe verbundene Vergabe von Abschlüssen erfolgt nur, wenn die Leistungsanforderungen auch erfüllt sind.

Erweiterung der Wiederholungsmöglichkeiten: Es wird zudem eine freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe – ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer im Bildungsgang – ermöglicht. Die Schule berät die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler bei dieser Entscheidung.

Abschlussprüfungen: In allen Bildungsgängen werden Maßnahmen zur Sicherung des Erwerbs von Abschlüssen und Berechtigungen getroffen. Die im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 landeseinheitlich gestellten Aufgaben (ZP 10) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden in diesem Jahr ersetzt durch schriftliche Prüfungsarbeiten, die von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule gestellt werden. Damit können die Lehrkräfte besser als bei einer zentralen Prüfung den tatsächlich erteilen Unterricht berücksichtigen. Auf üblicherweise stattfindende mündliche Abweichungsprüfungen wird zur Entlastung aller Beteiligten in diesem Jahr verzichtet. Die Termine für diese schriftlichen Prüfungsarbeiten werden von den Schulen selbst bestimmt. Sie können frühestens ab dem 12. Mai stattfinden.

Zusätzliche Möglichkeiten der Leistungsbewertung: Durch die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und ergänzende Verwaltungsvorschriften erhalten die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten die Gelegenheit, mit zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen ihre Noten zu verbessern. Außerdem können sie in diesem Schuljahr – falls nötig und von ihnen gewollt – in mehr Fächern eine Nachprüfung machen, um Abschlüsse oder Berechtigungen zu erreichen. Dies gilt auch in den Fächern mit den schriftlichen Prüfungsarbeiten Deutsch, Mathematik und Englisch, in denen das im üblichen ZP 10-Verfahren nicht möglich ist. Zugleich wird den Schulen die Möglichkeit eröffnet, die Anzahl der verpflichtenden schriftlichen Leistungsnachweise zu verringern. Dies dient auch der Entlastung der Schülerinnen und Schüler.

Organisatorische Erleichterungen: Die Schulen können in diesem Schuljahr aus Gründen des Infektionsschutzes bei anstehenden Prüfungsverfahren zum Beispiel von den Vorgaben zur Zusammensetzung von Konferenzen abweichen. Das betrifft vor allem die Verpflichtungen zur persönlichen Anwesenheit.

Für die Abiturprüfung wird der ab dem Abitur 2022 geltende Wegfall der verpflichtenden Abweichungsprüfung an allen Schulformen auch in diesem Schuljahr für die aktuellen Prüfungsverfahren Anwendung finden. Die Möglichkeit einer Notenverbesserung durch eine mündliche Prüfung auf Antrag der Schülerin oder des Schülers bleibt gewahrt.

Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Das Land trifft in dieser schwierigen Situation alle erforderlichen Vorkehrungen, damit unsere Schülerinnen und Schüler in allen Bildungsgängen ihre Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen oder beenden können. Für das Abitur und alle weiteren Prüfungen in diesem Jahr haben wir einen klaren Fahrplan unter Beachtung des Infektionsschutzes. Damit können wir, wie alle anderen Bundesländer auch, in diesem Schuljahr Abschlüsse auf der Grundlage von erbrachten Leistungen und schriftlichen und mündlichen Prüfungen vergeben.“

(c) https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM2020051_Bildungssicherungsgesetz/index.html

 

!! Die Ausbildungsordnungen (APO-SI und APOGoST) werden in der Folge angepasst, sind aber noch nicht veröffentlicht. (Meer)

 

LINK:

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/bildungssicherungsgesetz.html

KAoA: Berufsberatung jetzt per online-Seminar!

Die Berufsberatung bietet Online-Seminare zu verschiedenen Themen an. Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Schülerinnen und Schüler weiter.

Online-Seminar zum Psychologiestudium – 07.05.2020  um 17 Uhr

Das Fach Psychologie gehört mit zu den begehrtesten Studiengängen der letzten Jahre. Entsprechend schwierig ist es mittlerweile einen Studienplatz zu bekommen.
Die Prognosen für diesen Beruf sind gut.

  • Aber was bedeutet es eigentlich als Psychologin oder Psychologe zu arbeiten?
  • Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es?
  • Wie finde ich einen Studienplatz?
  • Reichen meine schulischen Vorkenntnisse aus, um diesen Studium erfolgreich zu schaffen?

Antworten auf diese und weitere Fragen wird Otto Pompe, Berater für akademische Berufe, im Online-Seminar geben.

 

Online-Seminar zum Medizinstudium – 14.05.2020  um 17 Uhr

„Arzt“ ist oft die Antwort, wenn man Kinder nach ihrem Wunschberuf fragt.

Wer sich den Traum vom Arztberuf auch über die Kindheit hinaus erhalten hat, kann sich in einem Online-Seminar der Agentur für Arbeit Rheine darüber informieren, wie der Einstieg in das Medizinstudium gelingen kann.

 

Berufsberater Otto Pompe beantwortet Fragen rund um das Bewerbungs- und Studienzulassungsverfahren.
Zudem gibt er Tipps und Hinweise zum Medizinertest und informiert über Möglichkeiten des Medizinstudiums im Ausland. Auch alternative Studien- und Überbrückungsmöglichkeiten werden vorgestellt.

 

Eine Anmeldung ist über die Webseite www.ba-trainingscenter.de/anmeldung.html erforderlich.
Teilnehmende erhalten die Zugangsdaten zum Online-Seminar dann als E-Mail zugeschickt.
Die Veranstaltungen werden aus Datenschutzgründen nicht aufgezeichnet.

5 - Q1: Schulpflicht und Risikogruppen ab 11. Mai

Liebe Eltern,

ich rechne mit der Aufnahme des Präsenzunterrichts in Teilgruppen der 5 bis zu Q1 ab dem 11. Mai. Das Distanzlernen und –lehren müsste dann natürlich in reduziertem Umfang weitergeführt werden.

Die Vorgaben und Modalitäten werden aber erst am 06. Mai in der großen Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin festgelegt. Am folgenden Tag können wir dann mit genaueren Vorgaben für das Land NRW rechnen. Diese allgemeinen Vorgaben müssen dann den räumlichen und personalen Bedingungen der einzelnen Schulen angepasst werden und den Hygieneplan genau beachten. Ohne dies wird kein Schulstart möglich sein! Dies erfordert viel Planungsleistung zwischen dem 07. und 10. Mai, vor allem, da am 12. Mai das Zentralabitur mit seinen Raum- und Aufsichtsbedarfen beginnt.

Der Start wird daher nach meiner Einschätzung in den ersten Tagen nach dem 11. Mai nur die Q1 betreffen. Für alle anderen Klassen und Stufen wird ein Zeitplan bis zu den Sommerferien entworfen, den wir über die Klassen- und Stufenleitungen sowie über die Homepage verteilen werden.

Man muss ähnlich der Realschulen etc. von einer Schulpflicht ausgehen. Die Schulmail vom 18.04. stellt hierzu fest:

„Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz). […]

Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):

- Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)

- Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)

- Chronische Lebererkrankungen

- Nierenerkrankungen

- Onkologische Erkrankungen

- Diabetis mellitus

- Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)“

D.h. eine Befreiung vom Präsenzunterricht durch die Schulleitung ist nur auf schriftlichen Antrag mit dem Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler zu einer Risikogruppe gehöre, möglich.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass eine Befreiung ähnlich der aktuellen Regelung auch möglich ist, falls das Kind mit Personen in einem Haushalt zusammenlebt, die zu einer Risikogruppe gehören. Auch hier ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Bitte lassen Sie sich bei Unsicherheit ärztlich beraten.

Da wir mit vielen Anträgen rechnen, gehen Sie bitte bis zur Rückmeldung davon aus, dass der Antrag genehmigt wurde. Teilen Sie auch per Mail der Stufen- oder Klassenleitung mit, dass Sie solch einen Antrag stellen. Sie sollten innerhalb einer Woche vom Dionysianum Antwort erhalten. Fragen Sie sonst bitte per Mail nach.

Da mit Einschränkungen im Präsenzunterricht sicherlich bis in das nächste Schuljahr gerechnet werden muss, hat die Stadt Rheine am 30.04.20 mitgeteilt, mit dem IT-Verbund kommunale Anwendergemeinschaft West eine datenschutzkonforme Installation des Videokonferenzsystems Big Blue Button zur Verfügung zu stellen, das dann alle neben ILIAS zu verwenden haben.

Auch würde an einer Möglichkeit gearbeitet, ihnen endlich die in den Klassenräumen verbliebenen Bücher zukommen zu lassen. Aktuell gilt weiterhin in Schulen das Betretungverbot für Eltern.

Bleiben Sie gesund!

Oliver Meer

 

KAoA 2021: AUSBILDUNG bei der Stadt Rheine

Bei der Stadtverwaltung Rheine arbeiten zurzeit rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter etwa 20 Auszubildende. Damit gehört die Stadtverwaltung zu einem der größten Arbeitgeber Rheines. Als Dienstleistungsunternehmen bieten wir in sechs Fachbereichen umfangreiche und dabei sehr unterschiedliche Leistungen an.

Die Stellenausschreibungen für die Ausbildungsplätze im Jahr 2020 finden Sie in der Rubrik Stellenangebote. Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. Mai 2019 bis zum 31. Juli 2019. Ihre Bewerbungen nehmen wir über das Online-Bewerberportal entgegen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

SAVE THE DATE!

Informationsveranstaltung zur Ausbildung bei der Stadt Rheine am Donnerstag, 18. Juni 2020, um 18:00 Uhr, im Ratssaal (Raum 126), 1. OG, Neues Rathaus.

=> https://www.rheine.de/rathaus-service/karriere/ausbildung/index.html

(Die Angebote werden am 01. Mai freigeschaltet)

 

UPDATE Corona: Wann dürfen die Kinder wieder ins Dio?

Liebe Schulgemeinde,

heute stand das Telefon nicht still! Viele Eltern und Oberstufenschüler wollten wissen, wann endlich wieder der Präsenzunterricht beginnt.

Um 13:13 kam dann die erhoffte Dienstmail "msb2004_3001 Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (17. Mail)". Leider standen vor allem die Grundschulen im Mittelpunkt.

=> Es gibt aktuell keine Aussage, wann und welcher Jahrgang nach der Q2 wieder in das Dio darf. (Stand 30.04.20, 14:33)

UPDATEDie 18. Schulmail vom 30.04.20, 22:18 stellt nun für die Grundschule fest:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang der Versendung unserer heutigen SchulMail Nr. 17 möchte ich im Interesse einer eindeutigen und unmissverständlichen Kommunikation, auf die auch Sie in den vergangenen Wochen großen Wert gelegt haben, folgende Klarstellung treffen: Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige 17. Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird."

Auch wenn dies explizit nur für die Grundschulen gilt, muss man von einer Übertragung auf die Gymnasien ausgehen: Ich hoffe, dass wir alle im Nachgang des 06. Mais erfahren, wann und welche Stufen wieder ins Dionysianum zum Präsenzunterricht kommen dürfen.

=> Bis zu einer expliziten Entscheidung des Landes NRW wird das Lernen auf Distanz in den Stufen 5 bis Q1 über den 03. Mai hinaus fortgeführt (19. Dienstmail 05.05.20). Diese Entscheidung wird dann hier auf der Homepage veröffentlicht. Ein Plan mit festen Zeiten, Stufen- und Klassenzuweisungen folgt dann zeitnah.  (Meer)

Beruhigender war in der 17. Schulmail folgende Passage:

"Schulrechtliche Änderungen - Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert."

Wird dies beschlossen, so werden keine Klausuren oder Klassenarbeiten mehr in der Zeit bis zu den Sommerferien geschrieben. Es würde auch nichts nachgeschrieben. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis EF würden versetzt. Auch wurden Verfahren entwickelt, wie die Zeugnisnoten aus den vorhandenen Leistungen erschlossen werden können. Leistungen im Distanzunterricht dürfen nur positiv berücksichtigt werden. 

Sobald ich mehr weiß, informiere ich Sie!

In der Q2 läuft die freiwillige Abiturvorbereitung weiter und im LK Sport wurden heute die ersten Abiturprüfungsleistungen "Ausdauer" erbracht. Im Jahnstadion mussten erst durch die Stadt die Hygienevorgaben des Landes für Sportprüfungen (Die kamen Mittwochnacht um 00:01!) umgesetzt werden, so dass heute unbedenklich die Prüfung durchgeführt werden konnte.

Ich wünsche da weiterhin viel Erfolg, Ihr schafft das!

Dass eine weitere Schulöffnung gut geplant werden muss, möchte ich mit ein paar Informationen verdeutlichen: In unsere Räume dürfen aktuell maximal zwischen 5 bis 15 Schülerinnen und Schüler. Die Mehrzahl ist auf 11 SuS zugelassen. Für die Q2 und das Abitur benötigen wir zwischen 5 und 10 Räumen je Tag. Die Hygienevorgaben schreiben vor, dass in einem Raum die Abstände einzuhalten sind und jeder Raum je Tag nur einmal für eine Gruppe genutzt werden darf. Danach ist der Raum vollständig zu desinfizieren. Nur basiert das Oberstufenkurssystem auf der Wahlfreiheit. Jeder Kurs ist damit eine eigene Gruppe und alleine für die Stufe Q1 benötigen wir an einem Tag bis zu 20 einzelne Räumen. Da wir insgesamt nur 40 Räume ohne die gesperrten Fachräume haben, müssen wir genau planen, welche Kurse stattfinden können, um noch etwas Platz für die EF zu finden. Weiterhin benötigen wir zwei Räume für die Notbetreuung und drei bis sechs Räume für mögliche rollierend zu beschulende Stufen der SI, wobei auch hier die Klassen geteilt werden müssen. Neben den Räumen stellt die Zahl der Lehrkräfte, die Präsenzunterricht erteilen dürfen, uns vor ein größeres Problem: 16 von 65 Kolleginnen und Kollegen erfüllen die Risikodefinition (Vorerkrankung, schwanger, schwerbehindert, 60+) des Landes, dürfen also nicht in der Schule im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Da diese 16 Kolleginnen und Kollegen alle zu den festen Lehrkräften gehören, sind sie praktisch alle in der Oberstufe und als Klassenleitungen eingesetzt.

Sie sehen, sobald der Erlass dann da ist, müssen Stundenplanung und Schulleitung versuchen, alle Bälle in der Luft zu halten, das Abitur erfolgreich durchzuführen und irgendwie keine Klasse aus dem Blick zu verlieren.

Es wird schon werden!

Ihr

Oliver Meer

Psycho-soziale Beratung am Dio

Das Beratungsangebot der Schule gilt auch für die Zeit des "Homeschooling". 

Eltern, Schülerinnen und Schüler sind eingeladen, sich bei Gesprächsbedarf gern an unser Beratungsteam zu wenden.

Sie können uns leicht per Mail erreichen. Falls Sie Ihre Telefonnummer mitteilen, rufen wir auch gerne zurück. => Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Ruth Pengemann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Tobias Kleinemeier (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

LINK =>https://www.dionysianum.de/index.php/unsere-schule/soziales-lernen/beratung-am-dio-2

 

 

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / beBPo eRV: http://www.rheine.de/bebpo