• Juist 2016

  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • Proben in Heek
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Klettern auf Borkum
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Kardinaltugenden
  • Englandaustausch - Lake District
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Europatag am Dionysianum
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Abitur 2023
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Sonnenaufgang
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Klassenfahrt nach Juist
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • Schülerorchester in St. Peter
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • Inschrift am Frankebau
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • Englandaustausch - Lake District
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior

Coronavirus / Covid-19 und Schule: Dienstmail (s.u.) / Informationen des MSB

Erstmals ist das Coronavirus (Covid-19) auch in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden. Die Informationen zum Virus sowie die Tipps zum richtigen Verhalten und zur Vorbeugung, die das Gesundheitsministerium NRW zusammengestellt hat, sind daher auch und besonders für die Schule wichtig.

Vorbeugung durch Beachtung von Hygieneregeln

Das Coronavirus Covid-19 wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung können daher jene Hygienemaßnahmen helfen, die auch bei anderen, klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen und das Meiden von größeren Personenansammlungen. (BITTE: Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber!)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus und zum Infektionsschutz

(c) https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Weiterhin verweise ich auf die Dienstmail vom 27.02.2020 (mehr)

[...]

3. Fernbleiben vom Unterricht
Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern sollten dahin beraten werden, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.

4. Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen
Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.

5. Informationen zum Corona-Virus, Bürgertelefon
Das RKI hat auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Informationen für Fachleute, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit veröffentlicht. Auch die Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes halten auf Ihren Internetseiten Informationen bereit.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.

6. Hygienemaßnahmen
Grundsätzlich verweisen wir noch einmal auf die Informationsangebote des RKI und der Gesundheitsbehörden.

7. Durchführung von Schulfahrten in Risikogebiete
Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich (Richtlinien für Schulfahrten – BASS 14 – 12 Nr. 2).

Die Entscheidung über eine Absage einer Klassenfahrt liegt in der Verantwortung der Schulleitung; sie handelt in Absprache mit den Lehrkräften, die die Klasse begleiten.
Wenn die Schulfahrt von der Schule abgesagt wird, ist es ihre Aufgabe, sich im Auftrag des Schulträgers um die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen zu kümmern. Soweit das aufgrund des Reisevertragsrechts nicht gelingt, geht der erlittene Schaden zu Lasten der Eltern (oder ihrer Reiserücktrittversicherung).
Wenn Eltern aus Sorge um ihr Kind die Teilnahme absagen, tragen sie den möglichen Schaden selbst (oder ihre Reiserücktrittversicherung), wenn nicht die getroffenen Vereinbarungen etwas anderes vorsehen. Es gilt dasselbe wie in den Fällen, in denen ein Kind wegen Krankheit kurzfristig nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen kann.

8. Entscheidungsgrundlage für Absage von Schulfahrten:
Wir empfehlen, dass sich die Schulen vor Reiseantritt sorgfältig mit Hilfe der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes (RKI) informieren.

So lässt sich der Homepage des Auswärtigen Amtes entnehmen, dass seit dem 23. Februar 2020 für mehrere Orte in der Region Lombardei (Provinz Lodi südöstlich von Mailand) und Venetien (dort Provinz Padua) Ein- und Ausreiseverbote verhängt wurden. Sämtliche Großveranstaltungen (u.a. Sportevents, Karneval, Konferenzen) in diesen Regionen wurden abgesagt. Für die nächsten Tage bleiben Schulen und Universitäten in den Regionen Lombardei, Venetien, Emilia Romagna, Piemont, Friaul-Julisch-Venetien und der autonomen Provinz Trient geschlossen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322).

[...]

(c) https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/2002272/index.html

 

Anhänge:
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Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / beBPo eRV: http://www.rheine.de/bebpo