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  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
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  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • Schülerorchester in St. Peter
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  • Proben an der Landesmusikschule Heek
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  • Englandaustausch - Lake District
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  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • Inschrift am Frankebau
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9

Masern: Impfpflicht / Nachweis muss bis 31.07.2021 erbracht werden

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 14. November 2019 in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember 2019 gebilligt wurde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Wie wird der Nachweis erbracht?

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.

Entsprechendes gilt für Personal (Lehrkräfte, Verwaltung usf.) in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein.

Weiterhin viel Aufklärungsarbeit

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte.

Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens, der Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen [mehr].

Am Dionysianum werden wir zu September 2020 erstmalig alle Eltern und Lehrkräfte (Kopie / Vorlage der Impfbescheinigung usf.) abfragen, so dass die Organisation der Abfrage nicht zu aufwendig wird. Dies werden wir dann zu Februar 2021 und dann zu Juli 2021 wiederholen.

LINK: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

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