ich begrüße Sie alle sehr herzlich zum Beginn des neuen Schuljahres.
Zu Beginn des Schuljahres möchte ich Ihnen, die Sie bereits in den vergangenen Jahren in einer Klassenpflegschafts- bzw. in der Schulpflegschaftskonferenz, in der Schulkonferenz oder als Elternvertreter:in in einer Fachkonferenz mitgearbeitet haben, sehr herzlich für Ihren Einsatz danken. Es war ungemein wichtig, dass Ihre Stimme in den Mitwirkungsgremien zur Geltung kam. Gerade während der Zeit der Schulschließung zeigte sich, wie wichtig und fruchtbar ein enger Kontakt z.B. der Klassenleitungen zu den Klassenpflegschaften und der Schulleitung zum Vorsitz der Schulpflegschaft ist, da so schnell Rückmeldungen gegeben werden konnten und die Bedingungen des Distanzlernens verbessert wurden. Hier möchte ich auch kurz betonen, dass es sicherlich der Zusammenarbeit der Schulpflegschaften der kooperierenden Schulen und ihrem beharrlichen Nachfragen bei der Stadt zu verdanken ist, dass die Stadt Rheine schnell datenschutzkonforme Werkzeuge wie iServ als Lernplattform und SchoolFox als Kommunikationsmittel eingeführt hat. Herzlichen Dank für Ihren beharrlichen Einsatz für Luftfilter in allen Klassenräumen.
Mein besonderer Gruß gilt allen Eltern, die nun erstmals eine Aufgabe in einem schulischen Mitwirkungsgremium oder als Bibliotheksaufsicht usf. übernehmen. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich für das Dionysianum, also unsere Kinder, zu engagieren, und wünsche Ihnen viel Freude bei Ihrem Einsatz für unsere Schülerinnen und Schüler.
Um Ihnen allen einen leichteren Einstieg in Ihre Mitwirkungstätigkeit zu ermöglichen, möchte ich Sie, wie schon in den vergangenen Jahren, über personelle Veränderungen im Kollegium, die unterrichtliche Situation, wichtige Aspekte des Schulgesetzes sowie einige weitere Themen informieren.
Zur unterrichtlichen Situation Die Schülerzahl zu Beginn des Schuljahres 2021/22 ist gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben. Es haben uns nur wenige Kinder nach der Stufe 9 oder EF verlassen. Auch führen wir eine DaZ-Gruppe in der Erstförderung fort. Die Personalausstattung ist insgesamt gut.
Planstellen werden den Schulen nach einem Zahlenschlüssel durch die Bezirksregierung zugewiesen. Sind Lehrkräfte in Erziehungszeit, so gibt es nur Vertretungsstellen. Auch haben wir einen Referendarsjahrgang mit 9 Referendaren, die nun das Examen antreten. Neue Referendar:innen kommen im November an das Dionysianum.
Die Personalausstattung liegt rechnerisch bei über 102%. Neue feste Kolleg:innen sind Frau Fenger (D / E), Herr Grauert (KU / SP) und Frau Rösener (BI / EK). Als Vertretungskräfte sind weiterhin Frau Bölscher (F / L), Herr Wiesmann (Bi / EK) sowie neu Frau Meier (D / F) und Frau Dürbusch (D / Ku) bei uns. Alle Lehrkräfte sind nun wieder für den Präsenzunterricht freigegeben. Gemeinhin sagt man, dass ein Gymnasium 103% bis 106% braucht, um seine Aufgaben mit Reserve zu erfüllen. Die Zielgröße für unsere Landesregierung ist 104%. Wenn man aber die Zeitungen verfolgt, so stellt man fest, dass sich deutschlandweit Lehrermangel ausbreitet und auch NRW massiv betroffen ist; man wird also sehen.
Corona: Das Land hat angekündigt, dass es noch besondere Geldmittel und Vertretungsstellen für die Bewältigung der Coronazeit geben soll. Dies alles geschieht im Rahmen des „EXTRA-“Programms. Aktuell ist noch nicht klar, wie das EXTRApersonalprogramm funktioniert (STAND: 05-08-2021).
Hinweis: Wenn Sie Fragen zur Unterrichtsversorgung, zum Personaleinsatz oder zur Stundentafel Ihrer Kinder haben, so wenden Sie sich doch bitte direkt per Telefon an mich (Meer).
Die Testungen finden weiterhin zweimal wöchentlich statt. Geimpfte, genesene oder bereits mit einem Bürgertest getestete Schüler:innen sind von der Testpflicht ausgenommen und verlassen für die Zeit der Testung den Unterrichtsraum. Die entsprechenden Bescheide müssen jeweils vor den Tests der Lehrkraft vorgelegt werden. Wir haben ausreichend Tests, um auch die 3G-Schüler:innen mitzutesten. Dies ist aber freiwillig.
Alle Tests der Sek I finden im Klassenverband statt. Die Tage und Stunden wechseln wöchentlich, damit nicht immer dieselben Unterrichtsstunden betroffen sind. Sie werden jeweils über das digitale schwarze Brett bekannt gemacht. Die Tests der Q1 und Q2 finden in beiden LKs im Wechsel statt.
Vertretungsunterricht: Das Dionysianum hat sich in seinem Vertretungskonzept von 2001 das Ziel gegeben, dass in der SI (und auch SII) kein Unterricht ausfällt, Kolleginnen und Kollegen stellen daher fachliche Aufgaben, bei denen die Klassen beaufsichtigt werden bzw. Lehrerinnen und Lehrer, die die Klassen kennen, führen den Unterricht fort (dies ist ggf. in Sport oder den Naturwissenschaften aufgrund von Sicherheitsaspekten nicht möglich). In der SII wird seit 2012 auf Arbeitsaufträge EVA zurückgegriffen und seit letztem Jahr hat sich die Aufgabenübermittlung dank iServ stark vereinfacht. In der Sek II steht das StuDio als Selbstlernzentrum für eigene Lerneinheiten und EVA-Aufgaben bereit. Insgesamt ist im Jahr 2019 durch Krankheit ca. 3% des Unterrichts betroffen gewesen. Dies bedeutet aber nicht, dass auch 3% des Unterrichts ausfiel, weil ja in der SI dann Lehrkräfte in die Klassen geschickt werden! Das Landesmittel bei erkrankten Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien lag z.B. 2016 bei 5,1% (Gesamtschulen und Berufskollegs 6,8%) und im März 2019 teilte das MSB mit, dass landesweit 4,8% des Unterrichts ersatzlos ausfallen bzw. SII EVA eingesetzt würde.
Diese Sicherstellung der Unterrichtszeit gilt gerade für die Stufen 5 und 6; im Zweifel muss Unterricht in anderen Stufen ausfallen, damit dort die Kinder über die gesamte reguläre Unterrichtszeit betreut werden. Falls dies nicht möglich ist, werden im Vorfeld die Eltern informiert, wobei in jedem Fall eine Beaufsichtigung durch die Schule - im Zweifel durch Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse oder über die Nachmittagsbetreuung - sichergestellt wird.
Obiges betrifft vor allem ad-hoc-Vertretungen aufgrund von Krankheit. Jedoch gibt es auch strukturelle Gründe für Vertretungsunterricht wie die einwöchigen Studienfahrten im September, normale einwöchige Klassenfahrten in der Stufe 6 im Mai, die Trierfahrt (SI) bzw. Romfahrt (SII) der Lateingruppen, die Musiktage (SII) an der Landesmusikschule Heek im Januar, das zweiwöchige Berufspraktikum der Stufe 9 um Ostern oder auch die Sportprojektwoche der Stufe EF im Juni. Hier muss je Lerngruppe mit jeweils mindestens zwei Begleitungen (m/w/d) gerechnet werden, also z.B. bei der Studienfahrt mit acht Kolleginnen und Kollegen, die keinen Unterricht erteilen können, da sie die Schülerinnen und Schüler auf der Studienfahrt begleiten. Auch im (mündlichen) Abitur oder bei den verpflichtenden Kommunikationsprüfungen in Englisch (9 / Q1), Französisch (Q1) und Spanisch (Q1) muss mit Ausfall gerechnet werden, da wir z.B. in der Q1 in Englisch innerhalb zweier Tage 91 Schülerinnen und Schüler in Gruppenprüfungen „versorgen“ müssen. Weiterhin führen die Austausche nach England, Frankreich oder Portugal dazu, dass Fachlehrerinnen und Fachlehrer nicht im Haus sind, sondern die Kinder begleiten, was wiederum zu Vertretungsbedarf hier in Rheine führt. Dies gilt natürlich auch für die SV-Fahrt, die LK Sport-Ski-Exkursion, die Tagesbegleitung der Schülerschulmannschaften in Sport, Mathematik, Wandertage, Fachexkursionen usf. Hinzu kommen die Examenstage der Referendarinnen und Referendare. Weiterhin legt das Land teils verpflichtende Fortbildungen in den Vormittag, gleiches gilt für Dienstbesprechungen für die Schulleitung, die Stufenkoordinationen usf.
Da diese Abwesenheiten der Lehrkräfte im Vorhinein bekannt sind, werden passende Fachaufgaben gestellt, auf die in der Folge zugegriffen wird.
Das Schuljahr 2021/22 bleibt auch in diesem Punkte sehr ungewiss. Durch Quarantäne von Lehrkräften oder Lerngruppen und unklarer Planungslage für alle „Extras“ werden wir wieder sehr flexibel agieren müssen.
Bei langwierigen Erkrankung wird es natürlich schwierig: Die Schule kann bei der Bezirksregierung Geld für eine Vertretungsstelle beantragen, falls ein Attest mit einer Krankschreibung von mehr als sechs Wochen vorliegt. Nur liegt solch ein Attest meistens nicht bei der ersten Krankschreibung vor, sondern wird durch die Ärzte vielleicht nach zwei drei Wochen erteilt. Dann dauert die Ausschreibung nochmals zwei Wochen und man benötigt noch das Glück, eine Vertretungskraft genau mit der Fachkombination zu finden, die die erkrankte Lehrkraft hat, da man ansonsten mitten im Halbjahr Lehrerwechsel durchführen müsste (Suche ich z.B. Informatik, bekomme aber nur Sport, so dass ich einen Lehrerwechsel in Sport mit der Vertretungskraft durchführen muss, um Informatik über den festen Kollegen zu erteilen. Dies ist natürlich für die Lerngruppen mit der erkrankten Lehrkraft, aber auch für die Lerngruppen der einspringenden Informatiklehrkraft unschön). Letztlich endet ein Vertretungsvertrag auf den Tag genau, sobald die zu vertretende Lehrkraft zurückkehrt.
Schule muss sich also bei längeren Erkrankung bis vier oder fünf Wochen selbst helfen: Natürlich möchten wir möglichst Fachlehrerinnen oder -lehrer in die Gruppen schicken, die genau das betroffene Fach haben. Hier wäre es sinnvoll, dass es auch dieselbe Lehrkraft für diese drei Wochen ist! Nur gibt es da folgende Schwierigkeiten: Zum einen muss der zu vertretende Fachunterricht in den Stundenplan der Lehrkraft passen, da sonst der Stundenplan für mehrere Gruppen geändert werden muss, zum anderen ist es eine große Belastung z.B. 5 Wochenstunden Leistungskurs zum eigenen üblichen Pensum leisten zu müssen. Hinzu kommt noch folgendes: Bei Vollzeit sind die ersten drei Vertretungsstunden unbezahlt zu leisten. Da die Schulleitung dies berücksichtigen muss, soll sie möglichst den Vertretungsunterricht durch unbezahlte Mehrarbeit der Vollzeitlehrkräfte abdecken, bevor auf bezahlte Mehrarbeit durch Teilzeitkräfte zurückgegriffen wird; das macht Kontinuität schwierig! Letztlich bleibt dann nur Priorisieren: Abiturkurse haben neben Kernfächern die höchste Wichtigkeit, diese sollten zumindest zu 2/3 während längerer Erkrankungen erteilt werden. Dies ist das Primärziel von Vertretungsplanung und Schulleitung!
Corona: Aktuell sieht es so aus, dass wir zwar mit Maskenpflicht im Gebäude starten, diese jedoch zeitnah überprüft werden soll. Auch wird es wohl EXTRA-Lernzeitangebote für die SI und die EF in den Herbstferien über den städt. Träger geben. In der SI haben wir mit Fachlehrkräften in jeder Stufe (wir dürfen aktuell noch nicht wieder Stufen mischen) in den Kernfächern Förderunterricht eingerichtet. Die ersten Wochen dienen der Diagnostik, QUA-LIS stellt hierzu Instrumente zur Verfügung. Auch dürfen wir Klassenfahrten usf. durchführen, doch wird das Land keine Stornokosten übernehmen. Selbst wenn Austausche aus NRW-Sicht erlaubt sind, nützt das nichts, falls unsere Partner nicht fahren dürfen. Bzgl. des Abiturs wurden schon einige Erleichterungen wie erweiterte Aufgabenauswahl getroffen, doch schätze ich, dass es weder in der SII noch in der SI weitere Zugeständnisse geben wird. Das msb hofft nämlich, das Schuljahr unter Normalbedingungen zu fahren.
Verstetigt wurde jedoch die Gleichstellung von Distanz- und Präsenzunterricht.
Aus dem Schulgesetz Nachfolgend informiere ich Sie über einige Aspekte, die im Schulalltag häufig (oder umständehalber in einer bestimmten Situation) von Bedeutung sind.
Schulkonferenz und Fachkonferenzen (§§ 65, 66 ,70 SchulG)
Nach dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2011 setzt sich die Schulkonferenz ab 01.08.2011 an Schulen mit Sekundarstufen I und II aus der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und einer gewählten Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis 1:1:1 zusammen. Der Schulkonferenz (an Schulen mit Sekundarstufen I und II) gehören 18 (gewählte) Mitglieder an.
Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind unter Anrechnung der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler Mitglieder der Schulkonferenz, soweit sie dies nicht ablehnen (§ 66 (5) SchulG).
Der ständige Vertreter und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil (§ 66 (6) SchulG).
In Fachkonferenzen sind Eltern und Schülerinnen und Schüler auch weiterhin mit je 2 Vertretungen beratend beteiligt. Die Schulkonferenz kann gem. § 70 (1) eine Erhöhung der Zahl der Elternvertreter in Fachkonferenzen beschließen.
Individuelle Förderung (§ 50 (3) SchulG)
Die Schule hat den Unterricht nach dem neuen Schulgesetz so zu gestalten und die Schüler/innen so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Drohendem Leistungsversagen hat sie unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen zu begegnen.
Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG)
Die Entscheidung über einen schriftlichen Verweis, die Überweisung in eine Parallelklasse oder den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht trifft die Schulleitung nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleitung kann sich von der durch die Lehrerkonferenz eingesetzten Teilkonferenz (s.u.) beraten lassen oder ihr die Entscheidung übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. dem Jahrgangsstufenleiter / der Jahrgangsstufenleiterin ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Über weitergehende Maßnahmen (Androhung der Entlassung von der Schule etc.) entscheidet die o.g. Teilkonferenz, der ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer bzw. die Jahrgangsstufenleiterin / der Jahrgangsstufenleiter, drei weitere für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrer/innen sowie ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates angehören.
Grundsätzlich gilt hier VERTRAULICHKEIT!
Krankmeldungen (durch Eltern oder volljährige Schüler*Innen) morgens am 1. Tag des Fehlens oder bei Klassenarbeiten / Klausuren telefonisch (ab 7:30 bis 8:00 in der SI und ab 7:45 bis 8:30 in der SII) unter 05971 - 91 43 99 – 0 oder SCHOOLFOX, nach ca. drei Tagen bitte schriftliche Rückmeldung ggf. ärztliches Zeugnis/Bescheinigung an Klassenlehrer*in bei langfristigeren Erkrankungen, schriftliche Entschuldigung bei Rückkehr des Kindes z.H. der Klassenleitung.
Beurlaubungen (bis zu einem Tag) sprechen die Klassenleitungen aus, ansonsten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Schulleitung.
Fehlen in Verbindung mit Ferien erfordert immer ein ärztl. Zeugnis.
Regelmäßiger Schulbesuch ist wichtig, da bei erhöhter Fehlzeit keine Benotung erfolgen kann, weil keine ausreichende Bewertungsgrundlage für die Sonstige Mitarbeit vorliegt! Somit bleibt dann nur die Wiederholung! Schulschwänzen (§§ 41 (4), § 126 SchulG) und Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vor den Ferien (§43 SchulG)
In Fällen von Schulschwänzen ist es sicherlich zunächst notwendig, auf pädagogischem Wege die Ursachen des unerlaubten Fehlens zu ergründen und die Schülerin / den Schüler zur Einhaltung seiner / ihrer Schulpflicht zu bewegen. Dies hat unsere Schule immer für selbstverständlich gehalten. Bleibt die pädagogische Einwirkung jedoch erfolglos, kommt auch die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gem. § 53 SchulG in Betracht. Auch können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule von der für ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise zugeführt werden. Liegt eine Ordnungswidrigkeit, also vorsätzliches und fahrlässiges Handeln im Sinne des § 126 (5) SchG vor, kann diese bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine Geldbuße zur Folge haben.
Nachprüfungen werden wieder in den letzten beiden Tagen der Sommerferien 2022 durchgeführt. Dort ist leider kein Urlaub möglich.
Hinweis an die AbiturientInnen (und ihre Eltern): Auch nach dem offiziellen Ende der schriftlichen Abiturprüfungen sind diese SchülerInnen des Dionysianums.
Sie müssen vor Ort bzw. erreichbar sein, falls es Nachfragen oder angeordnete Klausurwiederholungen (siehe landesweit 2008 „Oktaeder des Grauens“) gibt. Sonstiges Über die Ergebnisse in den Lernstandserhebungen vera8 (Jgst. 8), in den zentralen Klausuren in Deutsch und Mathematik am Ende der Einführungsphase und in den Abiturprüfungen wird wie in den Vorjahren in den zuständigen Gremien (Fachkonferenzen u.a.) berichtet werden bzw. Kurzberichte finden Sie im Newsletter der Schulverwaltung (Dio-Homepage).
Termine Die Mensa öffnet am Montag, dem 23. August 2021!
Weiterhin möchte ich Sie vorweg auf folgende Termine der Stufen- und Klassenpflegschaften hinweisen:
Mo 23.08.21, 19:30 Uhr Q2: Jahrgangsstufenpflegschaft (letzte Infos zur Studienfahrt!)
Di 24.08.21, 19:30 Uhr 7: Klassenpflegschaft (Klassengemeinschaftstage u.a.)
Do 26.08.21, 19:30 Uhr 6: Klassenpflegschaft (Klassenfahrt Ende Stufe 6 u.a.)
Mo 30.08.21, 19:30 Uhr Q1: Jahrgangsstufenpflegschaft (Studienfahrt Beginn Q2, Planung Abiturball u.a.)
Di 31.08.21, 19:30 Uhr 9: Klassenpflegschaft
Do 02.09.21, 19:30 Uhr EF: Jahrgangsstufenpflegschaft (KAoA SII / Planung Abiturball u.a.)
Mo 06.09.21, 19:30 Uhr 5: Klassenpflegschaft
Di 07.09.21, 19:30 Uhr 8: Klassenpflegschaft (mit Informationen zu KAoA SI)
Do 09.09.21, 09:40 Uhr SV: Wahlen Schülerrat, Vertrauenslehrkräfte
Mo 13.09.21, 19:30 Uhr Erste Schulpflegschaft mit Wahlen (nur für die in den Klassen- und Stufenpflegschaften gewählten Elternvertreter im Forum des Kleihuesbaus)
Mo 27.09.21, 19:00 Uhr Erste Schulkonferenz (nur für die am 13.09.21 gewählten 6 Vertreter/innen der Schulpflegschaft und der SV im Frankebau in der alten Lehrerbibliothek / Zugang Aula im 2. Stock) Allgm. Tagesordnung / ggf. Erweiterung durch bisherige/n Vorsitzende/n der Klassenpflegschaft:
Begrüßung Wahlen gemäß SchlG […] Verschiedenes
Veranstaltungshinweise: Wie das neue Schuljahr genau ablaufen wird, ist leider nicht ganz sicher und immer noch voller Unwägbarkeiten, da der Großteil unserer Kinder nicht geimpft ist. Von der weiteren Entwicklung hängt auch ab, ob wir wieder jahrgangsübergreifende Veranstaltungen oder gar Vorträge, Theateraufführungen oder gar Konzerte mit Chor durchführen dürfen. Die Regeln für schulische Veranstaltungen sind deutlich schärfer als für nichtschulische Einrichtungen oder Privatmenschen. Versuchsweise werden wir mit einem Vortrag am 05.10.21 um 19:00 Uhr zu Frankreich „Politische Situation, Blick auf Europa“ starten. Auch der VAD wird versuchen, sein Farbenfest am 04.09.21 unter Einhaltung aller Vorgaben durchzuführen und lädt alle Ehemaligen herzlich zur Party ab 18:00 bei Beesten ein. Gleiches gilt für das Forum Dionysianum, welches am Sonntag, dem 13.02.22, um 11:00 stattfinden soll.
Das erste Schulhalbjahr endet am Freitag, dem 28.01.2022.
Das Schuljahr endet in NRW am Freitag, dem 24.06.2022.
Am Samstag, dem 27.11.2021, wird wieder im Vormittag als Information zur Anmeldung der neuen 5 ein Tag der offenen Tür stattfinden.
08.09.2021 – 1. PÄDAGOGISCHER TAG Umgang mit (sexualisierter) Gewalt: Trainings mit Moderatoren (Schüler:innen der Sek I verbringen einen Klassentag in der Schule im Sinne der Vorgabe des Landes „Ankommen braucht Zeit, Raum und gemeinsame Gestaltung“, Schüler:innen der Sek II nutzen den Tag als Studientag zuhause.)
07.10.2021 Wandertag Stufen 5 bis 9 // SII Klausuren
01.11.2020 – Allerheiligen (schulfrei)
31.01.2022 – 2. PÄDAGOGISCHER TAG (Thema FK-Arbeit, Digitalisierung, QA) (Schüler unterrichtsfrei)
XY.XY.202X – 3. Pädagogischer Tag (Das Land überlegt, die Schulen zu Beginn des Schuljahres einen weiteren Päd. Tag zum Thema Diagnostik durchführen zu lassen)
28.02.2022 – Rosenmontag (1. stadtweiter Brückentag, schulfrei)
01.05.2022 – erster Mai (schulfrei)
16.05.2022 – mdl. Abitur (Schüler unterrichtsfrei)
26.05.2022 – Christi Himmelfahrt (schulfrei)
27.05.2022 – Freitag nach Christi Himmelfahrt (2. stadtweiter Brückentag, schulfrei)
06.06.2021 – Pfingstmontag (schulfrei)
07.06.2021 – KEINE Pfingstferien => Der Unterricht findet statt
16.06.2022 – Fronleichnam (NRW schulfrei)
17.06.2022 – Freitag nach Fronleichnam (3. stadtweiter Brückentag, schulfrei) Den Jahreskalender finden Sie auf unserer homepage und in iServ. Er wird fortlaufend aktualisiert, da es immer auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.
Ausblick Wie das neue Schuljahr genau ablaufen wird, ist leider nicht ganz sicher. Ich rechne täglich mit neuen Weisungen und Erlassen, damit Schule in Präsenz sicher stattfinden kann.
Aber: Jahrgangsübergreifende Angebote und Veranstaltungen wie Konzerte, Turniere usf. dürfen wir aktuell nicht durchführen! Auch wird es zumindest im ersten Halbjahr nur wenige stufenbezogene Forderangebote geben und Wandertage usf. sollten nur innerdeutsch durchgeführt und geplant werden.
Grundsätzlich empfehlen wir für Schüler ab 16 Jahren auch die Nutzung der „Corona-APP“[1] und natürlich steht es jedem/r frei, auch jenseits der Vorgaben med. Mund-Nase-Masken zu tragen.
Die Ausstattung mit digitalen Medien geht weiter (mehr iPads usf.). Die Stadt Rheine führt nun das sehr umfangreiche Digitale Klassenbuch WebUntis ein. Sobald alle Module freigeschaltet sind, werden wir wahrscheinlich zum zweiten Halbjahr SchoolFox stilllegen, da WebUntis alle Funktionalitäten beinhaltet und z.B. ermöglicht, dass Krankmeldungen per App direkt im Klassen- oder Kursbuch erscheinen. Baulich erwarten uns in 2021/22 eine neue Biologie, Arbeiten zum Brandschutz (Türen, Aula), Fahrstuhl, Musik- und Kunstfachräume, Fenster Altbau, Elektrosanierung Altbau und Grundschultrakt sowie Außenputzsanierung neben den üblichen Schönheitsreparaturen. Wann die Qualitätsanalyse kommt, weiß ich nicht, doch es wird wohl nicht vor 2022 sein, da sie komplett neu aufgestellt werden soll. Dringlich ist, dass wir unser Fahrtenkonzept überarbeiten, da wir mit unserem Budget 2019 nicht ausgekommen sind, also zu viel ausgegeben haben.
Im ersten Halbjahr müssen wir noch den Impfstatus zu Masern bei all denen abfragen, deren Status noch nicht mitgeteilt wurde.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen
Oliver Meer
[1] „Die App richtet sich an Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Personen unter 16 Jahren dürfen die App nur mit Zustimmung ihres/ihrer Sorgeberechtigten verwenden“.
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