• Abitur 2023
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • Europatag am Dionysianum
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Proben in Heek
  • Englandaustausch - Lake District
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Juist 2016

  • Klettern auf Borkum
  • Abi 2023 - Mottotag
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Kardinaltugenden
  • Sonnenaufgang
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • Schülerorchester in St. Peter
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • Englandaustausch - Lake District
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • Klassenfahrt nach Juist
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • Inschrift am Frankebau
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • 2022: SV lädt die 5er ein!

News Schuljahr 2020-2021

Testpflicht an Schulen ist eingeführt

Liebe Schulgemeinde,

nun ist die relevante Coronabetreuungsverordnung in der Fassung für den 12.04.2021 veröffentlicht (siehe Anlage).

Die Testpflicht gilt u.a. für alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände, im Unterricht und in der Notbetreuung. Maskenpflicht usf. gilt natürlich weiterhin! Da von „Personen“ gesprochen wird, müssen auch Eltern z.B. bei Mitwirkungsgremien in Präsenz (aktuell bis zum 17.04. untersagt) einen negativen Bürgertest vorlegen. Die Schulen haben einzig für Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte Selbsttest erhalten. Schulische Tests können von Schülerinnen und Schülern durch bescheinigte Bürgertests (maximal 48h alt) ersetzt werden (siehe letzte Information per SchoolFox).

Interessant für die Q2 im Abitur ist folgende Passage: „(2d) Abweichend von Absatz 2a dürfen nicht getestete Schülerinnen und Schüler an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen. Diese werden räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.“ Wir werden also mindestens jeweils einen Raum für nichtgetestete Schülerinnen und Schüler im Abitur vorhalten müssen. Hier muss ich bitten, uns zwei Tage vorher zu benachrichtigen, falls eine Schülerin oder ein Schüler ungetestet an einer Prüfung teilnehmen will, da ich dann ggf. mehr Räume und Aufsichten (die natürlich dann im Unterricht fehlen) einplanen muss.

Alles Gute

Oliver Meer

 

01.04.2021

Die Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.
 
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können. Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“

(mehr)

Link: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-testpflicht-schulen-ein-kuenftig-fuer-alle-schuelerinnen-und 

 

Großartige Leistungen beim Landeswettbewerb Jugend musiziert!

Herzlichen Glückwunsch zu den großartigen Leistungen beim Landeswettbewerb Jugend musiziert! 

Da der Wettbewerb „Jugend musiziert“ in diesem Jahr nicht wie gewohnt vor Publikum und einer Jury stattfinden konnte, haben die Wettbewerbsteilnehmer*innen ein Video mit ihrem Wettbewerbsprogramm eingereicht. Hut ab vor dieser Herausforderung! Die Jury des Landes Nordrhein-Westfalen zeigte sich von den Leistungen überzeugt und vergab beeindruckende Preise an Schülerinnen und Schüler des Dionysianums:

Sophia Hülsing (Saxophon, Altergruppe V): 1. Preis
Jona Stallmann (Saxophon, Altersgruppe V), begleitet von Julia Lechte (Klavier, Altersgruppe IV): 2. Preis
Antonia Willers (Saxophon, Altersgruppe III), 2. Preis
Greta Lammers (Querflöte, Altersgruppe III), 2. Preis
Lilly Balder (Gitarre, Altersgruppe III), 2. Preis
Adrian Pauli (Klavierbegleitung, Altersgruppe III), 2. Preis

Herzlichen Glückwunsch euch allen! Toll, dass ihr euch auch in dieser schwierigen Zeit nicht vom Musizieren abhalten lasst!

Herzlichen Glückwünsch auch an unsere ehemaligen Schülerinnen Ida Kösters (Saxophon Altersgruppe VI) und Anna Meyknecht (Klavier, Altersgruppe VI), die für ihren Beitrag einen 1. Preis und sogar eine Weiterleitung zum Bundeswettbewerb bekommen haben. Wir drücken die Daumen!

 

Text: S. Thieroff

Schülerinnen der Q1 beim Literaturwettbewerb „Prix des lycéens allemands“

Bereits zum fünften Mal beteiligen sich Schülerinnen des Gymnasiums Dionysianum am „Prix des lycéens allemands“. Der Prix des lycéens allemands ist ein Literaturprojekt, bei dem deutsche Schülerinnen und Schüler französische Jugendbücher lesen, dann darüber diskutieren und schließlich das beste auswählen und prämieren - zunächst innerhalb einer Schule, dann auf Landes- und schließlich auf Bundesebene.

Ziel des Wettbewerbs ist es aber natürlich nicht nur, einen Gewinnerroman auszuwählen, sondern vor allem einen Zugang zu aktueller französischer Jugendliteratur zu bekommen. Die Schüler*innen können so erleben, dass französische Romane nicht nur lesenswert, sondern auch ohne große Sprachschwierigkeiten lesbar sind. Gleichzeitig können sie durch die Teilnahme am prix des lycéens mitentscheiden, welcher Roman Einzug in deutsche Klassen- und Jugendzimmer hält und in einem deutschen Verlag erscheinen wird.

Zur Auswahl stehen in diesem Jahr die Romane:  

Florence Médina: Direct du coeur (2018)         

Vivien Bessières: Même pas en rêve (2019)         

Winfried N‘ Sondé: Aigre Doux (2019)

Mit viel Motivation setzten sich die Schülerinnen des Leistungskurses Französisch der Q1 unter der Leitung von Sabine Thieroff bereits während der Distanzunterrichtsphase mit den Werken auseinander und erstellten Präsentationen und Quizze, die den anderen Kursmitgliedern die Lektüre schmackhaft machen sollten. Auch die Autor*innen der ausgewählten Romane lernten sie mittels online-Interviews kennen.

Am vergangenen Freitag fand schließlich die jury de l’établissement (Schuljury) statt – anders als in den vergangenen Jahren leider jedoch vor nur einem sehr eingeschränkten Publikum. Nach der Präsentation der einzelnen Romane tauschten sich die Schülerinnen über die Werke aus, diskutierten über Aufbau, Sprache und Inhalt und beurteilten die Relevanz der Werke für ihr eigenes Leben. Dabei kürten sie bereits ihren Siegerroman. Die Wahl fiel auf Aigre Doux von Winfried N‘ Sondé.

Und wie wird es weitergehen? 

Es folgt zunächst der  Landesentscheid, die jury régional, am 15. April 2021 mit Debatten über das Lieblingsbuch, selbstverständlich ebenfalls auf französisch. Anders als in den Jahren zuvor wird die Veranstaltung aber nicht im Institut francais in Düsseldorf stattfinden, sondern digital. Laureen Vogt und Maxi Hoischen werden für das Gymnasium Dionysianum debattieren. Am 28. Mai 2021 fällt die Entscheidung auf Bundesebene durch die jury fédéral. Auch diese Veranstaltung wird ein digitales Format haben.

Text: S. Thieroff

UPDATE: Selbsttests, Lehrerendgeräte und Vorabitur

Liebe Schulgemeinde,

das Vorabitur ist geschafft! Praktisch alle Schülerinnen und Schüler waren anwesend, nun steht am Mittwoch die Ausdauerprüfung im Abitur Lk-Sport an. Wir drücken da sehr die Daumen!

Am Donnerstag waren sie da, fast acht Monate wurde gewartet: Dienst-iPads für alle Lehrkräfte! Die IT der Stadt hatte den Rollout toll vorbereitet, Apps, Lizenzen registriert und sogar die iPads aufgeladen.

Am Freitag konnten dann an alle Lehrkräfte Geräte ausgegeben werden. Die Geräte verbleiben im Besitz der Stadt Rheine, doch sind sie so zentral administriert, dass die Lehrkräfte mit den Geräten datenschutzkonform schulische Daten verarbeiten dürfen. Dass Apps wie Padlet, Geogebra installiert sind, ist selbstverständlich. Die Stadt hat extra Geräte mit 128GB-Speicher und Tastatur gewählt, so dass in Verbindung mit iServ und SchoolFox eine nutzbringende digitale Lernumgebung gewährleistet ist.

UPDATE: Die Tests sind am 22.03. angekommen und wir werden gestaffelt die Testungen in den ersten Stunden ab dem Dienstag, dem 23.03. aufnehmen. // Bzgl. der Selbsttest (mehr) muss ich leider mitteilen, dass das Dionysianum bisher (Stand 20.03.21) weder Ankündigungsmail noch gar die Lieferung erhalten hat. Da der Lieferzeitraum sich bis zum 23.03. erstreckt, hoffe ich nun auf Montag oder Dienstag und werde natürlich auch beginnen "nachzufragen"! Da die Tests, wie ich vom Emsland GY hörte, aufwendig vorzubereiten sind, also Zeit brauchen, wäre ich schon glücklich, falls am Donnerstag getestet werden könnte.

Ob eine Testung am Freitag, dem letzten Schultag vor den Ferien, noch sinnvoll ist, schließlich liefert der Test nur eine Momentaufnahme, werde ich mit der Schulpflegschaft diskutieren, denn wenn man dort nicht testen würde, hätte man sicher Testkits für den ersten Schultag nach den Ferien, was vor dem Hintergrund der jetzigen Liefererfahrungen auch nicht zu verachten wäre und einen sorgloseren Start ermöglichen würde.

Erstmal hoffe ich auf die Lieferung, dass die Schulen offen bleiben und wir nicht wieder in den vollen Distanzunterricht wechseln.

Ihnen alles Gute

Oliver Meer

NEUE 5: Alle angemeldeten Kinder sind aufgenommen!

Liebe Kinder, liebe Eltern,

wir haben die Erlaubnis erhalten, alle für die Klasse 5 zu August 2021 angemeldeten Kinder am Gymnasium Dionysianum aufzunehmen.

Die Aufnahmebescheinigungen und die Einladungen zum Kennenlernnachmittag werden nun verschickt und sollten Sie in den nächsten Tagen erreichen!

Bleiben Sie gesund!

Oliver Meer

 

*Die Aufnahmen zur EF dürfen erst nach Vorlage des qualif. Mittleren Schulabschlusses im Juni ausgesprochen werden. Wir drücken die Daumen!

Bibliothek: Öffnungszeiten und Gewinner „Helden-Wettbewerb“

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Bücher und Medien, die ihr bereits vor dem Lockdown ausgeliehen habt, können in den nächsten beiden Wochen in den Pausen, in welchen wir geöffnet haben, in der Bibliothek abgegeben werden. Für eine „schnelle“ Buchausleihe dürft ihr ebenfalls vorbeikommen.

 

Vielleicht könnt ihr euch noch an unsere Winteraktion „Percy Jackson – Helden von der Antike bis zur Moderne“ erinnern. Wir haben unterschiedliche Medien zur Heldenthematik ausgestellt und ihr konntet an einem thematischen Wettbewerb teilnehmen, bei dem ihr euren Helden kreativ darstellen solltet. Dies sind unsere Gewinner:

 

  1. Platz:
  • Carlotta Diephaus (5b) „Alea Aquarius“
  • Helena Primus (EF) Hades und Zerberus
  • Laura Stripoli (5b): „Der kleine Prinz“

 

  1. Platz:
  • Karen und Anna Eleveld (7c und EF): Harry Potter
  • Lina Havers und Aliah Brockmann (5b): Tom Gates

 

  1. Platz:
  • Henry Drobietz
  • Niklas Niklas Grünewald
  • Julie Leonhard und Marleen Plagemann
  • Niklas und Bennet
  • Alina (6b)
  • Hannah Scheipers

(Leider haben nicht alle ihren vollständigen Namen oder ihre Klasse angegeben)

 

Herzlichen Glückwunsch!! Ihr dürft euch in den kommenden Präsenztagen eure Preise (siehe Bild) abholen.

 

(Text und Bild: Katharina Parusel)

5 - EF: Wechselunterricht gut gestartet / Selbsttests

Liebe Schulgemeinde,

der erste Tag des Wechselunterrichts ist gut angelaufen.

Mit Abstand, Lüften und Masken usf. sind alle im Gebäude unterwegs. Auch in den Pausen gehen alle achtsam miteinander um. Die Schülerinnen und Schüler machen einen glücklichen Eindruck und freuen sich, wieder in der Schule zu sein.

Lehrkräfte wurden heute morgen vorher mit Schnelltests "geprüft". Alle konnten den Dienst aufnehmen.

In der Zeit bis Ostern steht gemäß den Vorgaben (11.03.21) vor allem das Wiederankommen im Mittelpunkt: "Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien." Zur Komplexität des Wechselunterrichts schrieb ich ja schon (mehr). 

Das Land NRW hat angekündigt, dass ab dem 16.03. Selbsttests geliefert werden sollen. Hierzu betont das Land in seiner Dienstmail vom 11.03.21:

"Über den Einsatz dieser Tests an den Schulen möchte ich Ihnen mit dieser Mail erste Informationen geben. Eine weitere SchulMail mit Einzelheiten zur Nutzung der Tests und möglicherweise nachfolgender Maßnahmen wird direkt zu Beginn der kommenden Woche folgen.

  • Beginnend mit der ersten Lieferung soll in allen weiterführenden Schulen einmal pro Woche ein freiwilliges Testangebot für Schülerinnen und Schüler gemacht werden. Das Testangebot soll nach den Osterferien wöchentlich fortgesetzt werden. Allerdings müssen die Planungen zur Beschaffung und Auslieferung darauf Rücksicht nehmen, dass sich der Markt für Selbsttests gerade erst entwickelt und sehr große Mengen derzeit noch nicht gesichert verfügbar sind. Darauf muss bei der grundsätzlich bestehenden Absicht hingewiesen werden, die Schulen der Primarstufe sowie alle an der Schule beschäftigten Personen nach Ostern in das Testangebot einzubeziehen.
  • Die Testungen (Selbsttests) finden während der Unterrichtszeit in der Schule statt. Die genauen Einzelheiten legt die Schule fest. Lehrkräfte oder weiteres schulisches Personal werden den Testvorgang beaufsichtigen.
  • Medizinische Hilfeleistungen (z.B. Abstriche) sind weder erforderlich noch zulässig. Weitere und genauere Informationen erhalten Sie, wie oben bereits erwähnt, zu Beginn der kommenden Woche.
  • Ab dem 16. März 2021 werden bereits bis zu den Osterferien rund 1,8 Millionen Tests an die Schulen ausgeliefert werden können. Mit der Bereitstellung der Tests beginnen wir also schon in der kommenden Woche an den weiterführenden Schulen. Dabei haben wir uns zunächst daran orientiert, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Expertinnen und Experten von einem im Vergleich niedrigeren Infektionsgeschehen an Schulen der Primarstufe ausgehen. Folglich beginnt die Belieferung und Versorgung der Schulen, die eine Primarstufe umfassen, aufgrund der noch nicht ausreichenden Verfügbarkeit der Schnell-Selbsttests nach den Osterferien und nach den Impfungen der Lehrkräfte an diesen Schulen. Bei der Belieferung der Schulen mit Selbsttests hat die Landesregierung berücksichtigt, dass sich alle Lehrkräfte und alle weiteren an Schulen beschäftigten Personen bis zu den Osterferien bereits zweimal pro Woche anlasslos testen lassen können. Eine Inanspruchnahme der in der kommenden Woche zu liefernden Tests durch Lehrkräfte ist daher nicht notwendig und bei der Kalkulation der Testmengen auch nicht vorgesehen.
  • Die Belieferung der Schulen mit einem Schulkontingent an Tests erfolgt ab dem 16. März 2021 bis zu den Osterferien durch das Logistikunternehmen DHL. Genaue Liefertermine für jede einzelne Schule können derzeit noch nicht mitgeteilt werden. Ich bitte alle betroffenen Schulen, für die kommende Woche eine problemlose Annahme der Lieferung und eine sichere Lagerung zu gewährleisten

Die Anwendung der Tests in der Schule soll erfolgen, nachdem Ihnen das Ministerium für Schule und Bildung weitere und genauere Informationen zu Beginn der kommenden Woche gegeben hat." (mehr)

Am Mittwoch findet eine Schulleiterdienstbesprechung per VK in der Bezreg. statt, so dass ich hoffe, dann mehr zu wissen.

Alles Gute

Oliver Meer

 

Selbsttests: Erste Informationen sind da...

Liebe Schulgemeinde,

anbei finden Sie die angekündigte Dienstmail zu den freiwilligen(!) Selbsttests für Schülerinnen und Schüler; man kann sich also spontan entscheiden, teilzunehmen oder nicht teilzunehmen.

Die Eltern können auch einer Teilnahme widersprechen. Die Widerspruchserklärung wird Ihnen zugehen; bei einem Widerspruch wird die Schule Ihrem Kind keinen Test aushändigen und es muss während der Testung den Testbereich verlassen!

Ziel des Landes ist, dass jedem Schüler, jeder Schülerin EIN Selbsttest bis zu den Osterferien ermöglicht wird.

Der Lieferzeitraum soll zwischen dem 16. bis 23.03.21 liegen, bisher haben wir (im Gegensatz zu einigen anderen Schulen) noch nicht einmal eine Lieferankündigung erhalten (Stand 20.03.).

Wir werden nun anhand dieser Dienstmail Abläufe planen und mit den Kolleginnen und Kollegen (pädagogische) Sprachregelungen treffen. 

Das Land rechnet mit 30 bis 45 Minuten für die Testung. Da diese während der Schulzeit stattzufinden hat, wird also sicherlich eine Unterrichtsstunde an dem jeweiligen Präsenztag für die Wechselgruppe für die Testung investiert werden müssen.

Genaueres erfahren Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Sobald klar ist, wie wir am Dionysianum vorgehen werden, informiere ich Sie. Ich erwarten ggf. noch Hinweise des städt. Trägers und weitere Informationen durch die Bezirksregierung.

Ihr

Oliver Meer

 

 

>>>>>>>Beginn der  SchulMail des MSB NRW (15.03.2021) >>>>>>>>>

Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen, 

seit heute kehren nach den Abschlussklassen und den Jahrgängen der Primarstufe an den Grund- und Förderschulen auch die anderen Jahrgänge im Rahmen eines Wechselunterrichtes mit grundsätzlich geteilten Klassen an die Schulen zurück. Dies ist insbesondere für alle Schülerinnen und Schüler, die seit Mitte Dezember 2020 überhaupt keinen Zugang zum Präsenzunterricht in ihren Schulen hatten, unter Berücksichtigung des derzeitigen landesweiten Infektionsgeschehens ein wichtiger und verantwortbarer Schritt auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität sowie zu mehr Stabilität und Regelmäßigkeit im Tagesablauf. 

Jeder Schritt zu mehr schulischer Normalität muss jedoch immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten. Diese Maßnahmen finden sich weiterhin in den jetzt aktuell überarbeiteten Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW. Eine weitere und langfristig besonders wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist das Impfen der Bevölkerung nach den in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes vorgesehenen Prioritäten, die in besonderer Weise auch Lehrkräfte berücksichtigt. Schließlich kommt das Testen auch der Schülerinnen und Schüler hinzu, das nun an den Schulen in Nordrhein-Westfalen in einem gestuften Verfahren begonnen wird. Mit diesem Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen werden wir den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Interesse aller Beteiligten verantwortungsvoll und im Interesse des Gesundheitsschutzes sowie der Bildungsgerechtigkeit wirkungsvoll gestalten. 

Mit der letzten SchulMail vom 11. März 2021 habe ich Sie vorab über wesentliche Grundzüge zum Verfahren der Bereitstellung und Anwendung von Corona-Selbsttests bzw. Corona-Laientests für die Schülerinnen und Schüler in den Schulen ab der 11. Kalenderwoche 2021 informiert. Hierbei wurden Ihnen weitergehende Informationen mit Einzelheiten zur Nutzung der Selbsttests und zu nachfolgenden Maßnahmen für den heutigen Montag zugesagt. Dieser Zusage möchte ich mit dieser SchulMail nachkommen. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass die Beaufsichtigung der Durchführung von Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler eine weitere und zudem völlig neue Herausforderung für Sie darstellen wird.

Mit Blick auf die nach den Osterferien fortzusetzenden Testungen können in der Zeit vor den Osterferien wichtige Erfahrungen zum Verfahren zur Durchführung der weiteren Testungen gesammelt werden. Nach Maßgabe der gegenwärtig erwarteten Lieferverpflichtungen und Liefermengen soll es ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann.

Dafür werden noch vor den Osterferien insgesamt etwa 1,8 Millionen Selbsttests den weiterführenden Schulen für einen Test pro Schülerin oder Schüler zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist es der Landesregierung in den vergangenen Tagen gelungen, die vertraglichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um weitere Selbsttests zu beziehen. Wie der Schulbereich hier einbezogen wird, wird noch entschieden. Hierauf möchte ich bereits jetzt hinweisen. Dieses vorausgeschickt, möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:

 

Informationen zu Selbsttests

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Zu den Begrifflichkeiten

  • PCR-Tests (Polymerase Chain Reaction) sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore. 
  • Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Tests aber direkt vor Ort (PoC = Point of Care). Seit dem 8. März 2021 hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Alle Lehrkräfte haben darüber hinaus die Möglichkeit, zweimal pro Woche Schnelltests kostenlos durchführen zu lassen. 
  • Selbsttests oder Laientests sind sogenannte PoC-Tests und haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, zum Beispiel zuhause, durchführen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach. Die Tests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend die Qualität und Aussagekraft der Schnelltests. In der auch öffentlichen Diskussion werden Selbsttests mitunter als Unterfall des Schnelltests beschrieben. Um Missverständnisse zu vermeiden werden die Testverfahren hier aber begrifflich klar getrennt. 
  • Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

 

Ort und Zeit der Testung

Grundsätzlich entscheiden die Schulen nach ihren Gegebenheiten über Zeitpunkt und Organisation der Testungen. Den Schulen verbleibt somit nach der Anlieferung der Tests eine Vorlaufzeit zur Planung und Vorbereitung der Selbsttestungen. Sie müssen nur sicherstellen, dass vor Beginn der Osterferien eine Testung durchgeführt wird.

Bei der Durchführung beachten die Schulen folgende Maßgaben:

  • Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Ein einheitlicher Testtag für alle Klassen- und Kursverbände ist schon wegen des derzeit stattfindenden Wechselunterrichts nicht möglich und auch nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen. 
  • In Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Kurssystem) legt die Schulleitung für diese Schülergruppe geeignete Testzeitpunkte fest. 
  • Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.

 

Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen

Die Durchführung der Testungen erübrigt in keinem Fall die Einhaltung der Vorgaben für Hygiene und den Infektionsschutz in Schulen, die zwischen den Ministerien für Schule und Bildung sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Unfallkasse NRW abgestimmt wurden und seitdem stets aktualisiert werden. Zudem sind die Vorgaben insbesondere der Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) weiterhin in vollem Umfang zu beachten. Erst das Zusammenwirken von Testung und Einhaltung der Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz bietet ein hohes Maß an Gesundheitsschutz in der Schule.

Und es gilt auch weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.

 

Ablauf einer Testung in der Schule

Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden (siehe oben). Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.

Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, so dass aufgrund der Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens zunächst ein Teil der anwesenden Schülerinnen und Schüler denjenigen Teil des Tests durchführt, bei dem die Maske abgesetzt werden muss, im Anschluss daran, nachdem der erste Teil der Schülerinnen und Schüler die Masken wieder aufgesetzt hat, folgt der andere Teil der Gruppe.

Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Hier folgt weiteres unterstützendes Material des Herstellers (z.B. Videos). Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.

Bei Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung), der gegebenenfalls dazu führt, dass sie nicht in der Lage sind, den Selbsttest in der Schule – sowohl in der Förderschule als auch im Gemeinsamen Lernen – eigenständig durchzuführen, wird der Selbsttest zu Hause durchgeführt. Die Eltern informieren die Schule im Fall eines positiven Testergebnisses und halten ihr Kind zu Hause. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass bei einem positiven Testergebnis die Eltern unverzüglich auch einen PCR-Test durch eine Ärztin/einen Arzt veranlassen müssen (siehe unten).

 

Ergebnisinterpretation des Selbsttests

Das Ergebnis eines Selbsttests der Firma Roche ist wie folgt zu interpretieren:

Negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.

Positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.

Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.

Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests 

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden. Insofern bitte ich Sie in pädagogischer Verantwortung dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund eines negativen Testergebnisses die Schutzmaßnahmen nicht vernachlässigen.

 

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.

Ein positives Testergebnis begründet den Verdacht eines Vorfalls im Sinne des § 54 Abs. 4 SchulG; das weitere Vorgehen richtet sich daran aus. Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird. Er kann dann auch gefahrlos entsorgt werden (s.u.)

Die Schulleitung informiert die Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden. Für die Information an Eltern und Ausbildungsbetriebe werden wir noch kurzfristig ein Formular im Bildungsportal einstellen, auf das Sie zurückgreifen können.

Im Falle einer positiven Testung ist ein angemessener Umgang mit einer solchen Situation pädagogisch sehr herausfordernd. Hinweise für einen pädagogisch sensiblen Umgang mit den Testungen und Testergebnissen finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben. Die Schulleitung kann in eigener Verantwortung aufgrund von § 54 Abs. 4 Satz 3 SchulG (Gefahr im Verzug) handeln. Durch die nachfolgende PCR-Testung (s.u.) ist die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren (s.o.). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist hier auf Folgendes hin:

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

 

Umgang mit ungültigem Testergebnis

Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, kann bei einem ungültigen Testergebnis der Test wiederholt werden. Andernfalls unterbleibt die Testung.

 

Allgemeine Information an die Eltern

Die Schulen informieren die Eltern und – im Fall der Berufskollegs – die Ausbildungsbetriebe bzw. sozialpädagogischen Einrichtungen zeitnah in geeigneter Weise über die anstehenden Testungen in der Schule.

 

Widerspruchserklärung der Eltern

Mit den Testungen wollen wir neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufbauen. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern (bitte ggf. in Elterninformation ergänzend erläutern). Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Wir bitten Sie darum, die Eltern im Rahmen der oben genannten Informationen auch auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hinzuweisen, damit die Schule die Testung planen kann und damit bei der Lieferung der Schnelltests an Ihre Schule keine Zeit verloren geht und umgehend die anwesenden Schülerinnen und Schüler getestet werden können. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern. Behaupten Schülerinnen und Schüler das Vorliegen eines elterlichen Widerspruchs und kann dies aus Zeitgründen nicht überprüft werden, wird die Testung möglichst nachgeholt.

Um sicher zu stellen, dass auch Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse ihren Willen ungehindert bekunden können, finden Sie das Formular in verschiedenen Sprachen im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests 

 

Testdokumentation

Um Daten für die Weiterentwicklung der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gewinnen, ist es von großer Bedeutung, die Testungen zu dokumentieren. Jede Schule erfasst daher die Testungen nach den unten aufgeführten Maßgaben. Dabei werden an dieser Stelle in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben. Festzuhalten sind für jede Klasse oder jeden Kurs:

Datum der Testdurchführung / Angabe der Klasse oder des Kurses / Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler / Anzahl der ausgegebenen Selbsttests Anzahl der positiven Testergebnisse, Namen der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler. Die Dokumentation finden Sie ebenfalls auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Schulleitung bewahrt diese Testdokumentation bis auf Weiteres auf. Sie kann auch für eventuell erforderliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet werden.

 

Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die - bzw. deren Eltern - den Test verweigern

Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen. Ich bitte Sie mit Ihren Lehrkräften in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass aus der möglichen Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schüler keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Entsprechendes gilt bei Anzeichen von Irritationen innerhalb der Elternschaft. Vereinbarungen jedweder Art innerhalb der Schulgemeinschaft zum Umgang mit den Schnelltests sind nicht zulässig.

 

Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse

Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen). Die schulinterne Nennung der Namen positiv getesteter Schülerinnen und Schüler ist dann zulässig. Davon ist hier auszugehen, da ein Fall des § 54 Abs. 4 SchulG gegeben ist und die Veranlassung von Folgemaßnahmen in Bezug auf Kontaktpersonen erforderlich ist. Der Kreis der informierten Personen muss auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Ein positives Ergebnis des Selbsttests ist noch nicht als ein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung zu werten, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar (siehe oben).

 

Lieferung der Tests, Rückfragen 

[...] 

 

Lagerung der Selbsttests

Die Schule sorgt für eine ordnungsgemäße und sichere Lagerung der Schnelltests, in einem abschließbaren Raum. Die Tests müssen gemäß dem Hinweiszettel des Herstellers gelagert werden. Die Tests sind trocken und geschützt vor direktem Sonnenlicht sowie bei einer Temperatur zwischen 2 und 30°C zu lagern. Bis zum Gebrauch müssen die Tests in der Originalverpackung verbleiben. Eine Verwendung ist nur bis zum Ablauf des Verfallsdatums zulässig.

Den Hinweiszettel des Herstellers finden Sie ebenfalls im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Bei Fragen zur Lagerung kann sich die Schule der Unterstützung durch den jeweiligen Schulträger bedienen. Die Ausgabe der Schnelltests sowie ein etwaiges Abhandenkommen von Schnelltests ist durch die Schulleitung schriftlich zu dokumentieren. Eventuell nicht benötigte Schnelltests verbleiben in der Schule, so dass sie für weitere Tests nach den Osterferien eingesetzt werden können.

 

Entsorgung der Testmaterialien

Für die Entsorgung der Test-Kits werden Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack oder Doppelsack-Methode benötigt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen. Ein positiver Test-Kit verfärbt sich nach gewisser Zeit und wird dadurch wertlos (zur notwendigen Dokumentation s.o.); er kann auch gefahrlos mit entsorgt werden. Die Müllbeutel sind von den Schulträgern zur Verfügung zu stellen und zu entsorgen.

 

Liebe Lehrerinnen und Lehrer,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die bundesweit für alle Schulen vorgesehenen Testungen für Schülerinnen und Schüler stellen nun erneut eine besondere und neue Herausforderung dar, die Sie jenseits Ihrer Tätigkeiten als Lehrkraft zu bewältigen haben. In der gegenwärtigen Situation und mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen gleichermaßen sicher stellen zu können, muss der Schulbetrieb im Interesse aller - auch von solchen Testungen begleitet werden. Für Ihre Mitwirkung und Unterstützung danke ich Ihnen auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer sehr herzlich. 

Mit freundlichen Grüßen 

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Gymnasium Dionysianum Rheine
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48431 Rheine

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