• Klettern auf Borkum
  • Proben in Heek
  • Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • Europatag am Dionysianum
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Abitur 2025
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • Kardinaltugenden
  • Juist 2016

  • 2020 Sonnenaufgang
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2024.02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2024: Klassenfahrt nach Borkum
  • 2018: Proben an der Landesmusikakademie Heek
  • 2019.01 (c) Nils Prior
  • 2022.05: Europatag am Dionysianum
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • 2022.08: 75 Jahre NRW
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2024.12 Konzert in der Stadthalle
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • Abiturientia 2025 - Letzter regulärer Schultag 11.03.25
  • 2023.01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • 2023.06: Aula des Dionysianums vor der Renovierung, by Pascal Röttger
  • 1874 am 7. September: Zweihundertfünfundzwanzigjahrfeier vor dem Gymnasium (heute Altes Rathaus, Borneplatz)
  • 2023.05 Fahrt der 6er nach Borkum
  • 2025: Abiturentlassung (03.07.2025)
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • SV-Fahrt / SV-Seminar
  • 2024.07: Feriengruß der 5c
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • 6: Klassenfahrt an der Nordsee
  • 2020.02 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2020.02 SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage
  • 2023.02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • 2025.01 Musische Tage in Heek an der Landesmusikakademie: Oberstufenorchester und -chor
  • 2024.01 Probenwochenende in Heek an der Landesmusikakademie
  • 2024.12 Konzert der Musikgruppen in der Stadthalle
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Inschrift am Frankebau
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • Schülerorchester in unserer Schulkirche St. Peter
  • 2023.11.18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 2025: SV lädt die 5er ein!
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 2007: Die vier Kardinaltugenden (Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • 2023 Abiturientia - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 2024.11 SV-Seminar auf Norderney
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek

D'dorf: Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Streiks während der Unterrichtszeit

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

An alle Schulen in NRW

 

 

Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Streiks und Demonstrationen während der Unterrichtszeit 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

das Schulministerium begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement und demokratisches Handeln von Schülerinnen und Schülern. Politische Bildung, die Gestaltung von Schulkultur und Demokratiepädagogik sind wichtige Aufgaben von Schule.

 

Das grundgesetzlich verankerte Recht, an öffentlichen Versammlungen, Protestzügen oder Mahnwachen teilzunehmen, findet für Schülerinnen und Schüler jedoch seine Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 43 Absatz 1 Schulgesetz NRW verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Ihre Teilnahme an einem Schülerstreik während der Unterrichtszeit ist daher grundsätzlich unzulässig. Für die Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts der Versammlungsfreiheit der Schülerinnen und Schülern ist außerhalb der Unterrichtszeit hinreichend Gelegenheit. 

Zwar kann die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen im Einzelfall Schülerinnen und Schülern auf Antrag durch Beurlaubung vom Unterricht ermöglicht werden, zur Teilnahme an einem "Streik" - also einer Veranstaltung, deren Konzeption darauf angelegt ist, unter Verletzung der Schulpflicht gerade nicht die Schule zu besuchen - kommt dies jedoch regelmäßig nicht in Betracht. 

Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie bitten, die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in geeigneter Weise über ihre Rechten und Pflichten, sowie mögliche Folgen von Schulpflichtverletzungen zu informieren und im Übrigen für die Einhaltung der Schulpflicht Sorge zu tragen. Hinsichtlich der Maßnahmen, die bei einer Verletzung der Teilnahmepflicht angewandt werden können, verweise ich auf Ziffer 3 des Runderlasses "Überwachung der Schulpflicht" der unter folgender Adresse eingesehen werden kann: 

https://bass.schul-welt.de/6958.htm

Klarstellend weise ich darauf hin, dass als alleinige und abschließende schulische Reaktion auf ein unentschuldigtes Fehlen die Dokumentation auf dem Zeugnis allenfalls bei geringfügigen, nicht aber bei wiederholten und absichtsvollen Schulpflichtverletzungen in Betracht kommen kann.

Soweit ein geplantes und strukturiertes pädagogisches Konzept vorliegt, der Grundsatz schulischer Neutralität beachtet wird, die Schülerinnen und Schüler von Fachlehrkräften begleitet und betreut werden und die Schulleitung ihr Einverständnis erteilt hat, ist grundsätzlich auch der Besuch einer politischen Veranstaltung ("Demonstration") im Klassen- oder Kursverband im Rahmen des Unterrichts als Unterricht an einem außerschulischen Lernort denkbar. Dies kann jedoch nicht zu einer wiederholten Teilnahme an einer regelmäßig stattfindenden Veranstaltung führen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / beBPo eRV: http://www.rheine.de/bebpo