• Dionysianum Januar 2019 (lieben Dank an Nils Prior)

  • 2019 Q2 in Bruessel bei der EU / am Atomium

  • Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser
  • Mottotag Q2 "Helden der Kindheit"
  • 2023: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Orchester Gymnasium Dionysianum
  • NRW-Tag am Dionysianum
  • Englandaustausch - Lake District
  • Sonnenaufgang
  • Kardinaltugenden
  • Stufe 5: Theatertag OS 2019
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Juist 2016

  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 1912 Dionysianum: Große Pause
  • Europatag am Dionysianum
  • Abitur 2023
  • Klettern auf Borkum
  • Abi 2022 - Mottotag - Buchstabenhelden
  • Gemeinsamer Wandertag nach MS 2017
  • Abi 2023 - Mottotag
  • Kollegium 1912 mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • 2021 Mottotag: Nikolaus
  • Proben in Heek
  • SoR - Gedenken an Hanau
  • Friedensmahner - Was ist Frieden?
  • Die SV auf Norderney Nov 2017
  • 10. Januar 2019 (c) Nils Prior
  • Studienfahrt nach Brüssel zur EU / am Atomium
  • 5 - 7: Instrumentalpraktischer Unterricht - Bläser / Oberstufenorchester in Heek
  • Abiturientia 2023 - Mottotag "Helden der Kindheit" (23.02.2023)
  • 2023-01: Chor und Orchester an der Landesmusikakademie Heek
  • Aula des Dionysianums vor der Renovierung, Juni 2023, by Pascal Röttger
  • Schülerorchester in St. Peter
  • 23. August 2022: 75 Jahre NRW
  • 2013: Abiturentlassfeier des Doppeljahrgangs G8/G9
  • Englandaustausch - Lake District
  • 2023-11-18 Tag der offenen Tür - Chorgruppe 7
  • 12. Februar 2020 Sonnenaufgang, (c) Jana Temke
  • 2009: Die vier Tugenden von Guy Charlier - ein Geschenk des VAD
  • Inschrift am Frankebau
  • 2015: Gemeinsamer Wandertag nach Scheveningen
  • Abiturientia 2024 - Letzter regulärer Schultag 22.03.24
  • 2009: Gemeinsame Fahrt nach Rom zum 350. Jubiläum
  • 2019: Stufe 5 - Theatertag in OS
  • 2000: Dionysianum - Kleihuesbau
  • 2022: SV lädt die 5er ein!
  • Klassenfahrt nach Juist
  • 2024-02 Sport-LK: Ski-Exkursion - Gleiten
  • 2021: Studienfahrten Q2 nach Freiburg, Trier und Sylt
  • 1912: Dionysianum - Große Pause
  • 09. Mai 2022: Europatag am Dionysianum
  • 2023: Abiturentlassung (14.06.2023)
  • Klassenfahrt nach Borkum
  • Abiturientia 2022 - Mottotag "Anfangsbuchstaben" - sprich: Jeder sucht sich eine Verkleidung passend zum Anfangsbuchstaben des Vornamens! (14.03.2022)
  • 2017: Wandertag nach Münster
  • 1906: Dionysianum - Frankebau
  • Abiturientia 2023 - Mottotag bayr. Tracht (03.11.2022)
  • 1912: Kollegium mit Geheimrat Dr. Anton Führer
  • Die vier Kardinaltugenden (2007 Guy Charlier) - ein Geschenk des VAD
  • Abiturientia 2021 - Mottotag Nikolaus (07.12.2020)
  • 2020: Musische Tage SII - Orchester und Chor - an der Landesakademie in Heek
  • Proben an der Landesmusikschule Heek
  • SoR: Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage (28.02.2020)
  • 2023-02 Friedensmahner - Was bedeutet Frieden?
  • SV-Fahrt / SV-Seminar

Wiedereinführung der Maskenpflicht - auch am Sitzplatz

Liebe Schulgemeinde,

unsere Schülerinnen und Schüler haben zumeist freiwillig weiter eine medizinische oder FFP2-Maske im Unterricht getragen. Ab morgen (2. Dezember) gilt nun wieder die Maskenpflicht im Gebäude - auch am festen Sitzplatz.

Soeben kamen dazu neue Informationen aus Düsseldorf und wir hoffen, dass wir weiterhin gut durch diese Ausnahmesituation kommen.

Bleiben Sie gesund!

Karin Schulz-Bennecke

 

>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.

Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

 

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.

Im Übrigen möchte ich, da uns derzeit wieder unterschiedliche Nachfragen von Schulen, Lehrer- und Elternverbänden erreichen, einige Hinweise zum aktuellen Schulbetrieb in der Pandemie hier noch einmal aufgreifen:

 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

 

Elternsprechtage

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).

Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 CoronaBetrVO).

 

Tage der offenen Tür

Für eine solche Nutzung der Schulgebäude gelten die vorgenannten Ausführungen zu Elternsprechtagen: Zutritt nur für immunisierte und getestete Personen und Maskenpflicht im Schulgebäude. Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.

 

Schulmitwirkungsgremien

Auch hier gilt: Eltern dürfen die Schulen nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen (siehe dazu die Ausführungen zu Elternsprechtagen). Außerdem gilt im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht. In den Sitzungen muss die Maske am Sitzplatz getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Schulschwimmen

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung (s.o.).

 

Qualitätsanalyse: aktuelle Ergänzung zu den Regelungen im Schuljahr 2021/22 (Erlass vom 22. Juni 2021)

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden unterbrochene QA-Prozesse im aktuellen Schuljahr nicht – wie ursprünglich geplant (vgl. Erlass vom 22. Juni 2021) – ab Januar 2022 fortgesetzt, sondern in das Schuljahr 2022/2023 verschoben.

Schulen, die gleichwohl eine Fortsetzung im aktuellen Schuljahr wünschen, erhalten diese Möglichkeit, sofern die pandemische Situation dies vor Ort zulässt. Diese Schulen wenden sich bitte an das für sie zuständige Dezernat 4Q.

Ein entsprechender Erlass an die Bezirksregierungen wird im Ministerium für Schule und Bildung vorbereitet.

 

Zum Abschluss möchte ich einmal mehr meinen Dank und Respekt für Ihre Arbeit in dieser Corona-Pandemie ausdrücken. Schulen offen zu halten und dadurch Kindern und Jugendlichen nicht nur Bildung, sondern auch einen sicheren Ort des Miteinanders zu bieten, ist in diesen Zeiten eine große Herausforderung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Gymnasium Dionysianum Rheine
Anton-Führer-Str. 2
48431 Rheine

Telefon: (0 59 71) 94 35 51 00
Telefax: (0 59 71) 94 35 51 28
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