es stehen im kommenden Schuljahr 2020/21 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung (BASS 12-65 Nr.1); eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben.
Die jeweilige Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung im Einvernehmen mit dem Schulträger. Die Schulleitung unterrichtet danach unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.
Die Schulkonferenz hat am 30.09.2019 beschlossen, sich dem kommenden Beschluss der Stadtschulleiter*Innenkonferenz anzuschließen.
Die Stadtschulleiter*Innenkonferenz hat am 09.10.2019 folgende Brückentage für 2020/21 im Einvernehmen mit dem Schulträger beschlossen:
- 15. Februar 2021, Rosenmontag (1. Brückentag)
- 16. Februar 2021, Veilchendienstag (4. Brückentag)
- 14. Mai 2021, Freitag nach Himmelfahrt (2. Brückentag)
- 04. Juni 2021, Freitag nach Fronleichnam (3. Brückentag)
Mit freundlichen Grüßen
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