Gymnasium Dionysianum: Newsletter aus der Schulverwaltung - Neues Schuljahr / Jahreskalender

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Dio-Newsletter

 

aus der Schulverwaltung

 

18. August 2018

 

 

 

Beginn Schuljahr 2018/19 // Jahreskalender usf.

 

 

Guten Tag Besucher,

 

 

ich begrüße Sie alle sehr herzlich zum Beginn des neuen Schuljahres.

Zu Beginn des Schuljahres möchte ich Ihnen, die Sie bereits in den vergangenen Jahren in einer Klassenpflegschafts- bzw. in der Schulpflegschaftskonferenz, in der Schulkonferenz oder als Elternvertreter in einer Fachkonferenz mitgearbeitet haben, sehr herzlich für Ihren Einsatz danken. Es ist ungemein wichtig, dass Ihre Stimme in den Mitwirkungsgremien zur Geltung kam.

Auch viele z.T. zeitaufwendige organisatorische Aufgaben wie die Organisation des Tags der offenen Tür sind wie in den Vorjahren von Mitgliedern des Fördervereins und der Schulpflegschaft mit sehr viel Einsatz zuverlässig erledigt worden.

Mein besonderer Gruß gilt allen Eltern, die nun erstmals eine Aufgabe in einem schulischen Mitwirkungsgremium oder als Bibliotheksaufsicht usf. übernehmen. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich für das Dionysianum, unsere Kinder zu engagieren, und wünsche Ihnen viel Freude bei Ihrem Einsatz für unsere Schülerinnen und Schüler.

Um Ihnen allen einen leichteren Einstieg in Ihre Mitwirkungstätigkeit zu ermöglichen, möchte ich Sie, wie schon in den vergangenen Jahren, über personelle Veränderungen im Kollegium, die unterrichtliche Situation, wichtige Aspekte des Schulgesetzes sowie einige weitere Themen informieren.

 

Veränderungen im Kollegium 2018-19.1

Wir haben vor den Ferien Frau Hülsmann (S / Sp) nach Westbevern und unsere langjährigen Kollegen Herrn Kollan (M / Ph) und Herrn Kühn (L / Mu) in den sehr verdienten Ruhestand verabschiedet.

Frau Parusel (D / kR) nimmt eine Planstelle am Dionysianum auf.

Frau Weßmann (D, kR, L) und Herr Apelt (M / Sp) sind zu uns versetzt worden.

Frau Frost (M / Sp), Frau Sterthaus (D / Ek, Sp), Frau Höfer (S / Sp) und Herr Holtkötter (M / Ph / If) sind nun in Elternzeit und Frau Kerr (Ku / Sp) sowie Frau Peterek (D, Ek, SW) kehren im Laufe des Schulhalbjahres aus dieser zurück.

Als Vertretungslehrkräfte begrüße ich Frau Potthoff (F / Sp), Herrn Hoffmann (SW / EK) und weiterhin Frau Wermelt (M / Sp), Herrn Wiesmann (Bi / Ek) und Frau Wilson (Sp). Leider dürfen Vertretungskräfte aus Versicherungsgründen Klassen nicht auf Wandertagen oder Wanderfahrten begleiten, dies schränkt ihren Einsatz als Klassenleitung leider deutlich ein, da Vorderes für die Klassengemeinschaft sehr wichtig ist!

Auch werden zum 2. Halbjahr die acht Referendarinnen und Referendare den eigenverantwortlichen Unterricht beenden, da das Examen ansteht. Dies führt natürlich zu Änderungen im Stundenplan, da sie ihrer Lerngruppen abgeben müssen. Der neue Referendarsjahrgang kommt aber erst zu Mai 2019 und wird zu August 2019 den eigenverantwortlichen Unterricht aufnehmen.

Zurzeit rechne ich mit einer Pensionierung zu Februar 2019 und mit zwei Pensionierungen zu Juli 2019. Dies dürfte dann mit Neueinstellungen oder Versetzungen zum Dionysianum einhergehen.

 

Zur unterrichtlichen Situation

Die Schülerzahl zu Beginn des Schuljahres 2018/19 ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (s.u.). In der Sekundarstufe I, die die Jahrgangsstufen 5 – 9 umfasst, sind 16 Klassen mit insgesamt 443 Schülerinnen und Schülern eingerichtet. In der Sekundarstufe II werden 264 Schüler/innen unterrichtet. Somit hat das Dionysianum zum Schuljahresbeginn 688 Schülerinnen bzw. Schüler (388 Mädchen, 300 Jungen).

Die Personalausstattung mit insgesamt 56 Kolleginnen und Kollegen liegt nach den Pensionierungen, Versetzungen und Neueinstellungen bei ca. 102%. Wir können daher den Unterricht insgesamt ungekürzt erteilen. Gemeinhin sagt man, dass ein Gymnasium 103% bis 106% braucht, um seine Aufgaben mit Reserve zu erfüllen. Die Zielgröße für unsere Landesregierung ist 104%. Wenn man aber die Zeitungen verfolgt, so stellt man fest, dass sich deutschlandweit Lehrermangel ausbreitet und auch NRW massiv betroffen ist; man wird also sehen. Aktuell ist aber die Lehrkräfteversorgung am Dionysianum als sehr gut einzuschätzen!

Hinweis: Wenn Sie Fragen zur Unterrichtsversorgung, zum Personaleinsatz oder zur Stundentafel Ihrer Kinder haben, so wenden Sie sich doch bitte direkt per Telefon an mich (Meer).

Vertretungsunterricht: Das Dionysianum hat sich in seinem Vertretungskonzept 2001 das Ziel gegeben, dass in der SI (und auch SII) kein Unterricht ausfällt, Kolleginnen und Kollegen stellen daher fachliche Aufgaben, bei denen die Klassen beaufsichtigt werden, bzw. Lehrerinnen und Lehrer, die die Klassen kennen, führen dort den Unterricht fort (dies ist ggf. in Sport oder den Naturwissenschaften aufgrund von Sicherheitsaspekten nicht möglich). In der SII wird seit 2012 auf Arbeitsaufträge im Sinne von EVA zurückgegriffen. Insgesamt ist im Jahr 2017/18 durch Krankheit ca. 2% des Unterrichts betroffen gewesen.

Diese Sicherstellung der Unterrichtszeit gilt gerade für die Stufen 5 und 6; im Zweifel muss Unterricht in anderen Stufen ausfallen, damit dort die Kinder über die gesamte reguläre Unterrichtszeit betreut werden. Falls dies nicht möglich ist, werden im Vorfeld die Eltern informiert, wobei in jedem Fall eine Beaufsichtigung durch die Schule im Zweifel durch Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse oder über die Nachmittagsbetreuung sichergestellt wird.

Obiges betrifft vor allem ad-hoc-Vertretungen aufgrund von Krankheit. Jedoch gibt es auch strukturelle Gründe für Vertretungsunterricht wie die einwöchigen Studienfahrten im September 2018, normale einwöchige Klassenfahrten in der Stufe 6 im Juni 2019, die Musiktage an der Landesmusikschule Heek im Januar 2019, das zweiwöchige Berufspraktikum der Stufe 9 um Ostern 2019 oder auch die Sportprojektwoche der Stufe E im Juli 2019. Hier muss je Lerngruppe mit jeweils mindestens zwei Begleitungen (m/w) gerechnet werden, also z.B. bei der Studienfahrt mit acht Kolleginnen und Kollegen, die keinen Unterricht erteilen können, da sie die Schülerinnen und Schüler auf der Studienfahrt begleiten müssen. Auch im (mündlichen) Abitur oder bei den verpflichtenden Kommunikationsprüfungen in Englisch (9 / Q1) oder Französisch und Spanisch (Q1) muss mit Ausfall gerechnet werden, da wir z.B. in der Q1 in Englisch innerhalb zweier Tage 85 Schülerinnen und Schüler in Gruppenprüfungen „versorgen“ müssen.

Weiterhin führen die Austausche nach England, Frankreich oder Polen dazu, dass Fachlehrerinnen und Fachlehrer nicht im Haus sind, sondern die Kinder begleiten, was wiederum zu Vertretungsbedarf hier in Rheine führt. Dies gilt natürlich auch für die SV-Fahrt, die LK Sport-Ski-Exkursion, die Tagesbegleitung der Schülerschulmannschaften in Sport, Mathematik, Wandertage, Fachexkursionen usf. Gleiches gilt für die neun Examenstage der Referendarinnen und Referendare.

Da diese Abwesenheiten der Lehrkräfte im Vorhinein bekannt sind, werden passende Fachaufgaben gestellt, auf die in der Folge zugegriffen wird.

 

Aus dem Schulgesetz

Nachfolgend informiere ich Sie über einige Aspekte, die im Schulalltag häufig (oder umständehalber in einer bestimmten Situation) von Bedeutung sind.

Schulkonferenz und Fachkonferenzen (§§ 65, 66 ,70 SchulG)

Nach dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2011 setzt sich die Schulkonferenz ab 01.08.2011 an Schulen mit Sekundarstufen I und II aus der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und einer gewählten Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis 1:1:1 zusammen. Der Schulkonferenz (an Schulen mit Sekundarstufen I und II) gehören 18 (gewählte) Mitglieder an.

Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind unter Anrechnung der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler Mitglieder der Schulkonferenz, soweit sie dies nicht ablehnen (§ 66 (5) SchulG).

Der ständige Vertreter und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil (§ 66 (6) SchulG).

In Fachkonferenzen sind Eltern und Schülerinnen und Schüler auch weiterhin mit je 2 Vertretungen beratend beteiligt. Die Schulkonferenz kann gem. § 70 (1) eine Erhöhung der Zahl der Elternvertreter in Fachkonferenzen beschließen.

NEU: Auswahlkommission für Neueinstellungen

Als Neuerung darf in diesem Schuljahr als Vertreter/in der Schulkonferenz auch ein/e 16jährige/r Schüler/in gewählt werden. Bisher war dies nur bei volljährigen Schülerinnen und Schülern möglich. Der Platz der Schulkonferenz wird traditionell entweder mit einem Eltern- oder Schülervertreter besetzt.

Individuelle Förderung (§ 50 (3) SchulG)

Die Schule hat den Unterricht nach dem neuen Schulgesetz so zu gestalten und die Schüler/innen so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist.  Drohendem Leistungsversagen hat sie unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen zu begegnen.

Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG)

Die Entscheidung über einen schriftlichen Verweis, die Überweisung in eine Parallelklasse oder den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht trifft die Schulleitung nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleitung kann sich von der durch die Lehrerkonferenz eingesetzten Teilkonferenz (s.u.) beraten lassen oder ihr die Entscheidung übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. dem Jahrgangsstufenleiter / der Jahrgangsstufenleiterin ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Über weitergehende Maßnahmen (Androhung der Entlassung von der Schule etc.) entscheidet die o.g. Teilkonferenz, der ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer bzw. die Jahrgangsstufenleiterin / der Jahrgangsstufenleiter, drei weitere für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrer/innen sowie ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates angehören.

Krankmeldungen (durch Eltern oder volljährige Schüler*Innen) morgens am 1. Tag des Fehlens oder bei Klassenarbeiten / Klausuren telefonisch (ab 7:30 bis 8:00 in der SI und ab 7:45 bis 8:30 in der SII) unter 05971 - 91 43 99 - 0, nach ca. drei Tagen bitte schriftliche Rückmeldung ggf. ärztliches Zeugnis/Bescheinigung an Klassenlehrer*in bei langfristigeren Erkrankungen, Schriftliche Entschuldigung bei Rückkehr des Kindes z.H. der Klassenleitung.

Beurlaubungen (bis zu einem Tag) sprechen die Klassenleitungen aus, ansonsten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Schulleitung.

Fehlen in Verbindung mit Ferien erfordert immer ein ärztl. Zeugnis.

Regelmäßiger Schulbesuch ist wichtig, da bei erhöhter Fehlzeit keine Benotung erfolgen kann, weil keine ausreichende Bewertungsgrundlage für die Sonstige Mitarbeit vorliegt! Somit bleibt dann nur die Wiederholung!

Schulschwänzen (§§ 41 (4), § 126 SchulG) und Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vor den Ferien (§43 SchulG)

In Fällen von Schulschwänzen ist es sicherlich zunächst notwendig, auf pädagogischem Wege die Ursachen des unerlaubten Fehlens zu ergründen und die Schülerin / den Schüler zur Einhaltung seiner / ihrer Schulpflicht zu bewegen. Dies hat unsere Schule immer für selbstverständlich gehalten. Bleibt die pädagogische Einwirkung jedoch erfolglos, kommt auch die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gem. § 53 SchulG in Betracht. Auch können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule von der für ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise zugeführt werden. Liegt eine Ordnungswidrigkeit, also vorsätzliches und fahrlässiges Handeln im Sinne des § 126 (5) SchG vor, kann diese bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine Geldbuße zur Folge haben.

Nachprüfungen werden wieder in den letzten beiden Tagen der Sommerferien 2019 durchgeführt. Dort ist leider kein Urlaub möglich.

Hinweis an die AbiturientInnen (und ihre Eltern): Auch nach dem offiziellen Ende der schriftlichen Abiturprüfungen sind diese Schüler*Innen des Dionysianums.

Sie müssen vor Ort bzw. erreichbar sein, falls es Nachfragen oder angeordnete Klausurwiederholungen (siehe landesweit 2008 „Oktaeder des Grauens“) gibt.

 

Sonstiges

Stufen 5 / 6 – Mittagspause

Laut Schulgesetz dürfen die Kinder das Schulgelände nicht verlassen. Es sind keine Ausnahmen möglich!

 

Neue Handy-Regelung

Für die Stufen 5 und 6 bleibt es beim Handyverbot auf dem gesamten Schulgelände. Ab den Stufen 7 gilt die neue Regelung der letzten Schulkonferenz vom 28. Mai 2018: 

Klassen 7 bis 9 – Mittelstufe

Handynutzung ausschließlich während der Mittagspause im Forum und auf dem neuen Schulhof. 

Klassen EF bis Q2 – Oberstufe

Handynutzung während der Mittagspausen im Forum, Oberstufenraum und auf dem neuen Schulhof, während Freistunden zusätzlich auf dem gesamten Außengelände, wenn hierdurch der reguläre Unterrichtsbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

 

Lernstandserhebungen (Jgst. 8), Zentrale Klausuren, Abiturprüfungen

Über die Ergebnisse in den Lernstandserhebungen vera8 (Jgst. 8), in den zentralen Klausuren in Deutsch und Mathematik am Ende der Einführungsphase und in den Abiturprüfungen wird wie in den Vorjahren in den zuständigen Gremien (Fachkonferenzen u.a.) berichtet werden bzw. Kurzberichte finden Sie im Newsletter der Schulverwaltung (Dio-Homepage).

 

Termine

Folgende schulfreie Brückentage sind für das Schuljahr vorgesehen: 02.11.18 nach Allerheiligen, 04.03.19 (Rosenmontag), 31.05.2019 (nach Christi Himmelfahrt) und 21.06.2019 (nach Fronleichnam). Am 31.10.2018 liegt der erste, unterrichtsfreie Pädagogische Tag, der zweite unterrichtsfreie Pädagogische Tag wird wohl am Montag, dem 11.02.19, liegen. Sie sind beide mit dem Emsland GY abgesprochen, jedoch muss die SK beiden Tagen noch zustimmen (Genehmigung der Bezreg. liegt vor).

Die Mensa öffnet erst am Montag, dem 3. September 2018!

Weiterhin möchte ich Sie vorweg auf folgende Termine der Stufen- und Klassenpflegschaften (Beginn: allgm. Teil Petri-Kirche / spezieller Teil jeweiliger Klassenraum) hinweisen:

Mo.,

03.09.18

19:30 Uhr

Q2: Jahrgangsstufenpflegschaft (letzte Infos zur Studienfahrt!)

Di.,

04.09.18

19:30 Uhr

Q1: Jahrgangsstufenpflegschaft (Studienfahrt Beginn Q2, Planung Abiturball u.a.)

Mi.,

05.09.18

19:00 Uhr

8 + 9: Infos zum Frankreichaustausch

Mi.,

05.09.18

19:30 Uhr

9: Klassenpflegschaft

Mo.,

10.09.18

19:30 Uhr

5: Klassenpflegschaft

Di.,

11.09.18

19:30 Uhr

7: Klassenpflegschaft

Mi.,

12.09.18

19:30 Uhr

EF: Jahrgangsstufenpflegschaft (Planung Abiturball u.a.)

Do.,

13.09.18

19:30 Uhr

6: Klassenpflegschaft (Klassenfahrt Ende Stufe 6 u.a.)

Mo.,

17.09.18

09:40 Uhr

SV: Wahlen Schülerrat, Vertrauenslehrkräfte

Mo.,

17.09.18

19:30 Uhr

8: Klassenpflegschaft (mit Informationen zu KAoA durch die Grone-Schulen)

Mo.,

24.09.18

20:00 Uhr

Erste Schulpflegschaft mit Wahlen (für die in den Klassen- und Stufenpflegschaften gewählten Elternvertreter in der Petrikirche:)

Mo.,

08.10.18

19:00 Uhr

Erste Schulkonferenz (für die am 24.09.18 gewählten 6 Vertreter/innen der Schulpflegschaft in A113)

Allgm. Tagesordnung / ggf. Erweiterung durch bisherige/n Vorsitzende/n der Klassenpflegschaft:

  1. Begrüßung

  2. Wahlen gemäß SchlG

  3. […]

  4. Verschiedenes

 

Das erste Schulhalbjahr endet am Freitag, dem 08.02.2019.

Das Schuljahr endet in NRW am Freitag, dem 12.07.2019.

 

Am Samstag, dem 08.12.2018, wird wieder im Vormittag als Information zur Anmeldung der neuen 5 ein Tag der offenen Tür stattfinden.

 

Farbenfest VAD: 01.09.2018 (Im VAD sind über 1.400 ALTE DIONYSIANER organisiert: Sind Sie auch einer, so kommen Sie doch vorbei!

 

Vorträge:

  • Di. 09.10.2018 Vortrag: Dr. Guido Hitze, Leiter der Planungsgruppe Geschichte, Politik und Demokratie in NRW, Düsseldorf, zu „Zur Geschichte unseres Bundeslandes Nordrhein-Westfalen“

  • Di. 13.11.2018 Vortrag: „Sun Tsu des Cyberkrieges“ Dr. Aleksandra Sowa, Horst Görtz Institut für Sicherheit in der Informationstechnik / zert. Datenschutzbeauftragte bei ISACA Germany Chapter e.V.

  • Di. 15.01.2019 Vortrag „Entstehung und Wirkung des Völkerrechts“ mit Michael Scholze (Ltd. RD Chief Legal Affairs Division beim German/Netherlands Corps)

  • Di. 12.03.2019 Vortrag Herfried Münkler: „Der dreißigjährige Krieg“

Da diese Vorträge Themen des Zentralabiturs verschiedener Fächer behandeln, ist die Teilnahme für einzelne Gruppen als Unterrichtsveranstaltung verpflichtend.

 

Weihnachtskonzerte: 06.12. und 12.11.2018

Forum Dionysianum: 17.02.2019 um 11:00 Uhr

Sommerkonzerte: 13.06. und 18.06.2019

Theateraufführung Literaturkurs Q1: 05.06. und 12.06.2019

 

(Bewegliche) Ferientage / (teilweise) unterrichtsfreie Schultage im Schuljahr am Dionysianum (gemäß Absprache der Stadtschulleitungskonferenz)

03.10.2018 Tag der Dt. Einheit

 

31.10.2018- 1. PÄDAGOGISCHER TAG „Digitaler Unterricht – Pragmatische Zugänge zur Unterrichtsentwicklung auf FK-ebene.” / ist mit Emsland abgesprochen (unterrichtsfrei => Studientag) // Zustimmung der SK muss noch erfolgen, Zustimmung des Eilausschusses und Bezreg. liegen vor.

01.11.2018 Allerheiligen

02.11.2018 – Freitag nach Allerheiligen (1. stadtweiter Brückentag) 

 

11.02.2019 2. PÄDAGOGISCHER TAG (Fachkonferenzarbeit ggf. G9) / ist mit Emsland abgesprochen (unterrichtsfrei => Studientag) // Zustimmung der SK muss noch erfolgen.

 

04.03.2019 – Rosenmontag (2. stadtweiter Brückentag)

 

01.05.2019 – erster Mai

 

29.05.2019 – Mittwoch vor Himmelfahrt (unterrichtsfrei durch mdl. Abitur)

30.05.2019 – Christi Himmelfahrt

31.05.2019 – Freitag nach Christi Himmelfahrt (3. stadtweiter Brückentag)

 

11.06.2019 – Pfingstdienstag

 

20.06.2019 – Fronleichnam

21.06.2019 – Freitag nach Fronleichnam (4. stadtweiter Brückentag)

 

Den VOLLSTÄNDIGEN Jahreskalender finden Sie im Anhang. Zum zweiten Halbjahr wird ein aktualisierter Kalender herausgegeben.

 

Ausblick

Die Baumaßnahmen Sprachlaborebene / Selbstlernzentrum SII, Physik und Biologie werden wohl ab November beginnen. Auch wird zeitnah die Hälfte der Klassenräume SI mit elektronischen Tafeln, Dokumentenkameras usf. ausgestattet. Weiterhin wird das Sekretariat in den Herbstferien renoviert.

Wie nun G9 konkret ausgestaltet wird, wird die spannende Frage (z.B. 2. Fremdsprache zur Stufe 7, Wirtschaft und Informatik als neue Pflichtfächer in der SI) sein, die im Laufe des Jahres beantwortet werden muss, damit man rechtzeitig Stundentafeln usf. umstellen und Lehrpläne anpassen kann. Solange dieser Rahmen nicht geklärt ist, ist auch die Weiterentwicklung des Schulprofils nicht sinnvoll.

Letztlich muss 2019 mit dem erneuten Besuch der Qualitätsanalyse gerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

 
  
Oliver Meer
 
 

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48431 Rheine

Kontakt
Telefon: 05971 914 39 90
Telefax: 05971 914 39 99
E-Mail:  sekretariat@dionysianum.de

 
 
     

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