Corona- Notbetreuung – Fortsetzung bis zum Beginn der Sommerferien (Freitag, 26. Juni 2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz einer schrittweisen Öffnung von Angeboten der Kindertagespflege, der Kindertageseinrichtungen und der Schulen wird die Notbetreuung für systemrelevante Berufsgruppen sowie alleinerziehende Elternteile voraussichtlich bis zum Beginn der Sommerferien fortgesetzt.
Sie haben bereits in den vergangenen zwei Wochen eine Notbetreuung in Anspruch genommen. Sofern Sie auch in Zukunft eine Notbetreuung benötigen bitte wir Sie, für die Zeit vom:
21.– 26. Kalenderwoche (18.05.2020 bis einschl. 26.06.2020) unter www.rheine.de/notbetreuung einen weiteren Antrag zu stellen.
Mit Ihrer Antragstellung bestätigen Sie, dass Sie
- die Kinderbetreuung nicht anderweitig (z. B. durch flexible Arbeitszeiten) oder im privaten Umfeld sicherstellen können;
- die Notbetreuung nur für die Zeiten ihrer tatsächlichen Berufstätigkeit in Anspruch nehmen;
- sich verpflichten, eventuell notwendige Anpassungen der Betreuungszeiten (Krankheit, andere Arbeitszeiten, Urlaub) rechtzeitig und unmittelbar mit der Kindertagespflegeperson/der Kindertageseinrichtung/der Schule abzusprechen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Was ist, wenn ich meine konkreten Arbeitszeiten für die nächsten Wochen noch mit meinem Arbeitgeber abstimmen muss?
In dem Fall beantragen Sie bitte schon einmal die Zeiten, die Sie sicher wissen. Eventuelle Änderungen/Ergänzungen teilen Sie uns dann schnellstmöglich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit.
Zu welchen Zeiten findet eine Notbetreuung statt?
Eine Notbetreuung findet nur zu den sonst üblichen Regelöffnungszeiten der Kindertagespflege, der Kindertageseinrichtung oder der Schule/Betreuung/OGS statt. Darüber hinausgehende Zeiten können nicht beantragt werden. An gesetzlichen Feiertagen und an Wochenenden findet generell keine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen oder Schule statt, Abweichungen in der Kindertagespflege sind jedoch möglich.
Ist eine erneute (Arbeitgeber-)Bescheinigung nötig?
Sofern der Stadt Rheine bereits eine Arbeitgeberbescheinigung vorliegt, braucht diese nicht erneut eingereicht zu werden.
Wann wird über meinen Antrag entschieden?
Anträge für eine Notbetreuung ab Montag, 18. Mai 2020, sollten bis Mittwoch, 13. Mai 2020, 12 Uhr gestellt sein, um eine rechtzeitige Bewilligung zu gewährleisten. Sie erhalten dann bis spätestens Freitag, 15. Mai 2020, 13 Uhr, eine Rückmeldung.
Wer kann die Notbetreuung in Anspruch nehmen?
Eine Notbetreuung können Eltern oder Elternteile in Anspruch nehmen, die in einem systemrelevanten Beruf tätig sind oder die alleinerziehend und berufstätig sind oder sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden.
Muss ich für die aktuell laufende Woche (20. KW) erneut beantragen?
Sofern Ihnen für die aktuelle Woche bereits eine Notbetreuung bewilligt wurde, brauchen Sie diese nicht neu zu beantragen. Die Abfrage für die aktuelle Woche im Onlineformular ist nur für Neuanträge.
Hotline für Rückfragen
In dringenden Fällen erreichen Sie die Hotline Notbetreuung unter Tel. 05971 939-579. Bitte sehen Sie von Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand möglichst ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir weisen abschließend darauf hin, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie Änderungen in den Vorgaben der Landesregierung für die Organisation und Durchführung der Notbetreuung ergeben können. Sie erhalten dann ggf. einen Änderungsbescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Notbetreuung
Team Notbetreuung
Tel. 05971 939-579
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