SchülerVZ, Facebook und Co

Chatten – Gefahren im Internet

Text und Bilder: AK Eltern für Eltern, 08.02.2010

Am Donnerstagabend, 28. Januar 2010, informierte Tim Heescher, Sozialpädagoge, über die Gefahren beim Chatten im Internet – nicht nur für Kinder und Jugendliche. Die anwesenden Eltern und LehrerInnen konnten auch für ihren eigenen, vielleicht manchmal zu sorglosen, Umgang mit dem Internet etwas lernen.
In seinem 90 minütigen Vortrag hat es Herr Heescher verstanden, über die Gefahren im Netz anschaulich und kompetent zu informieren.

Informierte über die Gefahren beim Chatten: Sozialpädagoge Tim Heescher

Eine zentrale Botschaft war, den Kindern und Jugendlichen die Chatrooms nicht zu verbieten, sondern sie anzuleiten und zu begleiten - so zu begleiten, wie die Eltern ihre Kinder auch früher begleitet haben, wenn sie sich mit einem neuen Freund oder einer neuen Freundin verabredet haben, den/die die Eltern noch nicht kannten und sie daher von einem Elternteil zur Verabredung gebracht wurden. Warum sich daher nicht auch heute ein Bild von den Freunden im Netz machen?

80 % der Kinder und Jugendlichen nutzen diese Chats, weil sie anonym sind; aber nur dann, wenn ich nicht alles von mir preisgebe. Ich kann im Netz meine Identität wechseln – mich älter oder jünger machen, mein Geschlecht wechseln, meine Hobbies erfinden, etc.
Um Rückschlüsse auf die Person zu vermeiden, sollte auf persönliche Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdaten und Sternzeichen verzichtet werden. Besser sind an dieser Stelle sog. Nicknames.
Auf private Fotos ist ebenfalls zu verzichten, da über Bildbearbeitungsprogramme die Möglichkeit besteht, sich Bilder herunter zu laden, zu kopieren und sie ohne Wissen der fotografierten Person zu „gestalten“. Dadurch können sog. Fakeprofile mit dem Foto einer Person, aber mit falschen Informationen „in die Welt geschickt“ werden.

Die Veranstaltung des AK Eltern für Eltern stieß auf großes Interesse.

Ferner wies Herr Heescher in seinem Vortrag darauf hin, dass jeder sein eigenes Foto ins Netz stellen darf. Sobald aber eine weitere Person auf diesem Foto zu sehen ist, ist die Zustimmung der anderen Person einzuholen. Auch im Internet gelten die Vorschriften des Straf-, Jugendschutz- und Mediengesetzes.

Heutige Personalchefs sind sich der Möglichkeiten des Internets durchaus bewusst und nutzen es auch, um zusätzliche Informationen über Stellenbewerber zu erhalten. Da ist ein Foto – gern mit dem Handy aufgenommen – im Netz nach „durchzechter Nacht“ nicht die beste Empfehlung.

Die Schulleitung hat sich nach diesem Vortrag dafür entschieden, die Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 6 – 9 direkt durch Herrn Heescher über die Gefahren beim Chatten zu informieren. „Nicht verbieten, aber informieren“ ist hier oberstes Gebot!!!

Surftipp: 

Tim Heeschers Homepagage


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